Zwei Freundinnen schreiben sich über einen Messenger. Es geht um die Arztpraxis, in der die eine von ihnen arbeitet, und um die Verhältnisse dort.Dann zerstreiten sich die beiden. Die eine leitet den kompletten Chatverlauf an die Office-Managerin der Praxis weiter, die zugleich die Lebensgefährtin des Chefs ist. Kurz darauf ist die Mitarbeiterin ihren Job los.Seit Donnerstag beschäftigt dieser Fall den Bundesgerichtshof. Der I. Zivilsenat in Karlsruhe verhandelte darüber, ob das Weiterleiten privater Chatnachrichten gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Ein Urteil gibt es noch nicht.
Der Fall: 7500 Euro nach der Kündigung
Die gekündigte Mitarbeiterin verlangt von ihrer früheren Freundin 7500 Euro Geldentschädigung. Dazu soll festgestellt werden, dass die Beklagte für weitere Schäden haftet, und die vorgerichtlichen Anwaltskosten will sie ebenfalls ersetzt haben.Die beiden Frauen kannten das Umfeld der Praxis aus gemeinsamen Treffen. Die Empfängerin der Chats war der Absenderin also persönlich bekannt.Nach eigenen Angaben wollte die Beklagte die Arztpraxis schützen. Genau dieses Motiv wurde vor Gericht zum Dreh- und Angelpunkt.
Landgericht Frankfurt: Weiterleitung war rechtswidrig











