Fehlgeleitete Xing-Nachricht: BGH spricht Bewerber DSGVO-Schadenersatz zu

Anonymität im Netz und die Vorarbeit des EuGH

Wann ein Kontrollverlust zum Schaden wird

Keine Unterlassung ohne Wiederholungsgefahr

Eine Unachtsamkeit im Personalbüro führt oft zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen. Wenn vertrauliche Bewerberdaten versehentlich an den falschen Empfänger geraten, geht es vor Gericht rasch um Grundsatzfragen des europäischen Datenschutzrechts. Genau acht Jahre nach einem solchen Missgeschick liegt nun ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor: Der Betroffene hat demnach Anspruch auf immateriellen Schadensersatz aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), geht bei seinem Unterlassungsbegehren aber leer aus (Az.: VI ZR 97/22).