Eine Arzthelferin hat ihren Unmut über ihren Chef per Chat mit ihrer „besten Freundin“ geteilt - die das nach einem Zerwürfnis an diesen Chef weiterleitete. Nun streiten ihre Anwälte vor dem Bundesgerichtshof.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesgerichtshof“. Lesen Sie jetzt „Private Chat-Nachrichten weiterleiten: Wann ist das erlaubt?“.

Karlsruhe/Frankfurt (dpa) - Zwei Freundinnen tauschen sich via WhatsApp vertraulich über die Verhältnisse in der Arztpraxis aus, in der die eine arbeitet - so weit nicht…