Wer in der DDR ohne Zustimmung baute und fünf Jahre lang niemandem auffiel, war fein raus. Der Abriss konnte dann nicht mehr verlangt werden, so stand es in der Verordnung über Bevölkerungsbauwerke vom 8. November 1984.Die Verordnung ist seit 1990 Geschichte. Die Häuschen stehen noch.Und für Ursula Stasch aus Blankenfelde endet die Sache 25 Jahre nach dem Kauf mit einem Bescheid, der die „Beseitigung der Gesamtanlage“ verlangt: den Bungalow, die Veranda, die Badeecke, die Rosen. Über den Fall berichtete zuerst die Märkische Allgemeine Zeitung.

50.000 Euro und ein anonymer Hinweis

Die 73-Jährige kaufte Grundstück und Häuschen im Jahr 2001. Erst kam sie am Wochenende, dann blieb sie länger, irgendwann auch im Winter. Aus dem Ausflugsziel wurde der Lebensmittelpunkt.Aufmerksam wurde das Bauordnungsamt des Landkreises Teltow-Fläming nicht von selbst. Es war ein anonymer Hinweis aus der Nachbarschaft, dem ein Ortstermin folgte.Der Bescheid kostete die Rentnerin 800 Euro, dazu kommt ein angedrohtes Zwangsgeld von 2000 Euro. „Ich habe schlaflose Nächte deswegen“, sagt sie der Märkischen Zeitung.

Bungalow B34: Bausatz mit Höhenbegrenzung

Um zu verstehen, wie es so weit kommen konnte, hilft ein Blick auf das Häuschen selbst. Die Datsche war in der DDR Programm. Wer sich im Grünen erholte, so die Idee, brachte seine Arbeitskraft frischer in den Betrieb zurück.Der beliebteste Typenbungalow trug das Kürzel B34 und kam als Bausatz: raumhohe Elemente in 1,20 Meter Rasterbreite, Fenster und Türen bereits eingebaut, Außenwände aus 67 Millimeter dünnen Mehrschichtplatten mit Polystyrol als Dämmung.