KI-generierte Songs sollen künftig zumindest teilweise aus den offiziellen Musikcharts ausgeschlossen sein, fordern elf Musikfirmen in einer gemeinsamen Mitteilung. Beteiligt haben sich unter anderem Universal Music Group, Sony Music und Warner Music Group. Sie haben am Mittwoch sechs Kriterien vorgelegt, die eine mit generativer KI entstandene Aufnahme erfüllen muss, um doch chart-tauglich zu sein.
Drei davon gelten laut Music Business Worldwide als Kernanforderungen: Der genutzte KI-Dienst muss autorisiert sein, der Titel muss substanziell von Menschen gemacht sein und darf keinen Verdacht auf Stream- oder Chart-Manipulation aufwerfen. Zudem fordern sie eine für Hörer erkennbare Kennzeichnung des KI-Einsatzes. Diese Kennzeichnung schreibt die europäische KI-Verordnung ab August ohnehin vor. In der Praxis würde damit nicht jeder KI-Einsatz in Musik automatisch ausgeschlossen werden: Ein überwiegend von Menschen geschaffener Song, der KI legal als Hilfsmittel nutzt, bliebe laut dem Hollywood Reporter zugelassen.
Freiwillig und ohne Zusage
Verbindlich ist der Vorstoß nicht, umsetzen müssten ihn die Chart-Betreiber selbst. Bislang hat sich keiner von ihnen dazu verpflichtet. In Deutschland betreibt GfK Entertainment die Hitlisten im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI).














