53-Jähriger erhält 13 Jahre und 5 Monate Freiheitsstrafe für tödlichen Messerangriff in der Lugano-BarDas Bezirksgericht Zürich hat einen Mann, der im August 2023 einen Barkeeper an der Langstrasse erstach, wegen Mordes verurteilt.Tom Felber29.07.2026, 17.14 Uhr2 LeseminutenDas 64-jährige Opfer wurde mit sieben Messerstichen getötet.Philip Frowein für NZZDer Beschuldigte erhält eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 5 Monaten wegen Mordes. 998 Tage davon sind bereits erstanden. Es wird eine Verwahrung des Beschuldigten angeordnet. Er wird zudem für 12 Jahre des Landes verwiesen. Der Partnerin des Getöteten muss er 6150 Franken Schadenersatz und 40 000 Franken Genugtuung bezahlen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Dem 53-Jährigen wird vorgeworfen, am 30. August 2023 in der Lugano-Bar an der Zürcher Langstrasse einen 64-jährigen Schweizer Barkeeper mit sieben Messerstichen umgebracht zu haben. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, 15 Jahre Landesverweis und die Anordnung der Verwahrung. Der Verteidiger plädierte auf vollständige Schuldunfähigkeit. Gemäss psychiatrischem Gutachten leidet der Ungar an paranoider Schizophrenie.Der 53-jährige Ungar besprühte den arglosen Barkeeper in der Lugano-Bar, mit dem er bei einem früheren Besuch am selben Tag schon einmal gesprochen hatte, an der Bar plötzlich mit einem Reizstoff. Dann trat er hinter den Tresen, stürzte sich auf sein überraschtes Opfer und stach mit einem zuvor verborgenen Messer mindestens sieben Mal von oben mit grosser Wucht auf den Barmann ein. Dieser verblutete. Vier Augenzeugen waren zugegen, einer von ihnen verglich die Tat gegenüber dem Staatsanwalt mit der Duschszene aus dem Film «Psycho».Der Beschuldigte ist an Krebs erkrankt und derzeit in palliativer Pflege. Seit Februar verweigert er aber eine Behandlung und verlangt nach anderen Ärzten. Im Gerichtssaal stand oder sass er nicht, sondern lag in einem Pflegebett vor dem Richtergremium. Während der Verhandlung betreuten ihn drei Sanitäter vom Pflegezentrum Bauma.Update folgt.Urteil DG250047 vom 29. 7. 2026, noch nicht rechtskräftig.Passend zum Artikel