Der Verteidiger sagt: «Es ging im Wahn nicht um eine Tötung, sondern um die Rettung der Liebsten»Ein 53-jähriger Ungar muss sich vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Mordes verantworten. Er wird beschuldigt, im August 2023 den Barkeeper der Lugano-Bar erstochen zu haben.Tom Felber28.07.2026, 21.20 Uhr4 LeseminutenIm August wurde in der Lugano-Bar an der Langstrasse ein Barmann getötet.Valentin Hehli / CH MediaDer Beschuldigte steht und sitzt nicht, sondern liegt in einem Pflegebett im Gerichtssaal. Der 53-jährige Ungar ist krebskrank und in palliativer Pflege. Er wurde von drei Sanitätern, die ihn während der Verhandlung betreuen, vom Pflegezentrum Bauma zum Bezirksgericht Zürich gefahren. Das Zuschauerinteresse ist hoch. Der Saal ist bis auf den letzten Stuhl belegt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Dem Mann wird vorgeworfen, im August 2023 in der Lugano-Bar an der Zürcher Langstrasse einen 64-jährigen Schweizer Barkeeper mit sieben Messerstichen umgebracht zu haben. Der Beschuldigte ist dafür des Mordes angeklagt. Der Staatsanwalt beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, 15 Jahre Landesverweis und die Anordnung der Verwahrung. Gemäss psychiatrischem Gutachten leidet der Ungar an paranoider Schizophrenie. Es bestehe nur eine geringe therapeutische Aussicht.Mindestens sieben MessersticheAm 30. August 2023 betrat ein damals unbekannter Mann um 10 Uhr 30 ein erstes Mal die Lugano-Bar, hatte ein kurzes Gespräch mit dem Barmann und verliess das Lokal wieder. Um etwa 11 Uhr 55 kehrte er zurück, hielt sich zunächst zwei bis drei Minuten am Tresen auf und besprühte dann plötzlich den ahnungslosen Barkeeper, der gerade zwei Gäste bediente, mit einem Reizstoff.Dann trat er hinter den Tresen, stürzte sich auf sein überraschtes Opfer und stach mit einem zuvor verborgenen Messer mindestens sieben Mal von oben mit grosser Wucht auf den Barmann ein. Vier Augenzeugen waren zugegen, einer von ihnen verglich die Tat gegenüber dem Staatsanwalt mit der Duschszene aus dem Film «Psycho».Der Täter verstaute den Reizstoff und das Messer in seiner Kleidung und flüchtete. Sein Opfer verblutete. Die Ermittlungen ergaben, dass sich der unbekannte Fremde schon seit Wochen im Gebiet der Langstrasse aufgehalten hatte. Er hatte die Bar beobachtet und sich immer wieder bei Personen in der Bar oder deren Umgebung nach einer schwarzen Frau namens «Debora» erkundigt, die ein Kind von ihm habe.Aufnahmen verschiedenster Videokameras wurden zusammengetragen und ein Bewegungsprofil des Täters der letzten Wochen erstellt. Eine ungarische Rufnummer konnte ermittelt werden. Zwei Monate lang blieb der Täter verschwunden, dann kehrte er an den Tatort zurück: Am 5. November wurde ein Tatverdächtiger an der Dienerstrasse verhaftet, der das Handy mit der ungarischen Rufnummer auf sich trug: der 53-jährige Ungar.Frage der VerhandlungsfähigkeitAm Prozess klärt das Gericht zunächst die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten ab. Dieser streitet die Bluttat ab und ist auch nicht einsichtig in seine psychische Erkrankung. Der Ungar, der zeitweise zittert, sagt, er habe starke Schmerzen und stehe unter dem Einfluss von Medikamenten, unter anderem Morphin. Er wisse, weshalb er hier sei, habe aber keine Straftaten begangen. Er verlangt, dass sein Verteidiger ausgewechselt werde. Dieser mache nicht, was er von ihm verlange.Das Gericht kommt nach kurzer Beratung zum Schluss, dass der Beschuldigte verhandlungsfähig ist. Der Prozess wird fortgeführt.Bei der Befragung erzählt der Beschuldigte immer wieder ausschweifende Geschichten und macht wirre Angaben. Eine Krebs-Immuntherapie wurde im Februar auf sein Verlangen hin abgebrochen. Im Gerichtssaal verlangt er neue Ärzte und seine Verlegung in ein anderes Spital. Er hat eine abgeschlossene Ausbildung als Bauelektriker und arbeitete ab 2013 immer wieder auf Baustellen in der Schweiz.Er sei nie verheiratet gewesen, habe aber mehrere Beziehungen gehabt und insgesamt fünf Kinder, von denen drei erwachsen seien, erzählt er. Allerdings wurden seit 2016 auch «wahnhafte Beziehungsideen» bei ihm festgestellt. Eine «Debora» kenne er nicht, insistiert er im Gerichtssaal immer wieder. Er sei nicht psychisch krank. Seine Familie habe sich zusammengetan und Arztberichte gefälscht.Zum Tatvorwurf erklärt er, er sei zu dieser Zeit gar nicht in Zürich, sondern in Ungarn gewesen, die Lugano-Bar kenne er nicht. Es müsse sich um Verwechslungen handeln. Weshalb sein beschlagnahmtes Handy das gleiche Bewegungsprofil wie jenes des Täters aufweise, wird er gefragt. Es sei möglich, dass Daten auf ein anderes Telefon übertragen worden seien. Zu den Videoaufnahmen übersetzt die Dolmetscherin: «Es gibt wahrscheinlich eine ähnliche Person, die ausschaut wie ich.»Fraglich, ob Frau und Kind wirklich existierenObwohl er alles abstreitet, stellt sich der Beschuldigte auch auf den Standpunkt, der Barmann sei aus Notwehr getötet worden. Der Staatsanwalt erklärt, es habe nie eruiert werden können, ob die Frau und das Kind tatsächlich existierten oder ob es sich nur um einen Wahn handelte. Er geht aber davon aus, dass der Beschuldigte die Frau und das Kind zu sich nach Ungarn habe holen wollen und dabei den Eindruck erhalten habe, von den Personen im Umfeld der Lugano-Bar behindert und angelogen worden zu sein. Deshalb habe er den Barmann skrupellos und kaltblütig getötet.Die Anwältin der Partnerin des Opfers verlangt 70 000 Franken Genugtuung und rund 8000 Franken Schadenersatz.Der Anwalt des Beschuldigten berichtet vom schwierigen Verhältnis zu seinem Klienten. Er ist bereits sein dritter amtlicher Verteidiger. Er sei instruiert, einen Freispruch und eine Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft zu beantragen. Im Eventualantrag plädiert er aber auf die Feststellung der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten und die Anordnung einer stationären Massnahme. Subeventualiter will er 5 Jahre Freiheitsstrafe für Totschlag, eine stationäre Massnahme und 10 Jahre Landesverweis.Der Anwalt kritisiert das psychiatrische Gutachten massiv. Es sei weder professionell erstellt worden noch verwertbar. Während der Psychiater nur eine leicht- bis mittelgradig eingeschränkte Schuldfähigkeit sieht, ist der Verteidiger von einer totalen Schuldunfähigkeit überzeugt. Sein Mandant habe in einer Wahnvorstellung gehandelt, seine Liebsten zu retten. Er habe sein Kind vor Menschenhändlern befreien wollen, die er in den Etagen oberhalb der Lugano-Bar vermutet habe. Ziel sei nicht eine Tötung, sondern die Rettung der Frau und des Kindes gewesen.Das Urteil soll am Mittwoch um 17 Uhr eröffnet werden.Passend zum Artikel
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