Der junge Mann blickt die ganze Zeit zu Boden. Er blickt nicht auf, als der Richter verkündet, dass das Gericht den 23-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er hebt auch nicht den Kopf, als der Richter erklärt, dass die Kammer die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat und eine vorzeitige Entlassung damit so gut wie ausgeschlossen ist.
Herrschinger Mordprozess: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt
Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der heute 23-Jährige einen 74-Jährigen erstochen hat. Die Kammer erkennt zudem die besondere Schwere der Schuld.








