Die EU will ab 2027 vollständig auf russisches Gas verzichten. Lange war allerdings unklar, was mit den langfristigen LNG-Verträgen europäischer Importeure passieren würde. Dürfen sie die vereinbarten Mengen wenigstens noch an Kunden in Asien weiterverkaufen?

Die Antwort der EU-Kommission schien noch vor wenigen Wochen eindeutig: Nein. In einem Schreiben an betroffene Importeure vertrat das Büro von EU-Energiekommissar Dan Jørgensen die Auffassung, dass der beschlossene Gasausstieg auch einen Weiterverkauf an Kunden außerhalb der EU ausschließe.

Neues Sanktionspaket ändert die Spielregeln für russisches LNG

Doch mit dem 21. EU-Sanktionspaket hat sich die Lage vor wenigen Tagen überraschend geändert. Nach dem Widerstand Griechenlands zum Schutz der heimischen Reederei Dynagas enthält die neue Verordnung nun doch eine Ausnahme. Zunächst erinnert die EU daran, dass das 2025 beschlossene Verbot ausdrücklich auch Käufe und Lieferungen von russischem LNG in Drittstaaten umfasste.

Nun erlaubt dieselbe Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen wieder den Transfer russischen LNGs in Drittstaaten sowie ausdrücklich auch Käufe im Zusammenhang mit diesen Lieferungen. Voraussetzung sind langfristige Verträge, die bereits vor dem 24. Februar 2022 geschlossen wurden und seitdem nicht wesentlich geändert worden sind. Offiziell begründet die EU diesen Schritt damit, „negative Folgen für die Energieversorgung bestimmter Partnerländer“ abfedern zu wollen.