Die Wunschliste gegen den Terror: Staatsangehörigkeit entziehen, härtere Strafen, PräventivhaftDer Islamist Abdoul Ballout lief frei herum – und beging den Anschlag, der befürchtet worden war. Die deutsche Politik reagiert mit einer Reihe von Vorstössen, die das Land wieder sicherer machen sollen. Was ist realistisch und was nur Wunschdenken?28.07.2026, 18.30 Uhr5 LeseminutenBlumen am Ort des Anschlags im Berliner TiergartenWolfgang Maria Weber / ImagoDer Terroranschlag im Berliner Tiergarten wirft drängende Fragen auf. Fragen zu Fehlentwicklungen bei Integration und Migration – die sich von heute auf morgen nicht beheben lassen. Und er wirft die Frage auf, ob das deutsche Rechtssystem die Instrumente bietet, mit denen Taten wie die von Abdoul Ballout beim Christopher Street Day hätten verhindert werden können.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Denn im Fall von Ballout war ein nach Jugendstrafrecht verurteilter und als gefährlich bekannter Dschihadist auf freiem Fuss und tat schliesslich das, was er womöglich schon seit langem plante: Er beging einen Terroranschlag.Nach der Tat entbrannte umgehend die rechtspolitische Debatte. Bundeskanzler Friedrich Merz forderte, «die Bewegungsfreiheit solcher potenziellen Straftäter einzugrenzen, wenn wir sie nicht in Haft nehmen können». Innenminister Alexander Dobrindt brachte eine deutschlandweit einheitliche Regelung für Präventivhaft ins Spiel. Im Raum steht auch eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.Doch welche Vorschläge sind überhaupt umsetzbar?1. Präventivhaft für GefährderAbdoul Ballout galt den Behörden als Gefährder, also als Person, von der zu erwarten ist, dass sie bestimmte schwere Straftaten begehen wird. Zu diesen zählen etwa politisch oder religiös motivierte Morde oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung.Es ist auch heute schon möglich, potenzielle Straftäter in Haft zu nehmen, beispielsweise Hooligans vor Fussballspielen oder gewalttätige Demonstranten. Auch islamistische Gefährder könnte die Polizei unter Umständen in Präventivhaft nehmen – etwa vor einer Veranstaltung wie dem Christopher Street Day.Allerdings ist die Präventivhaft eine Frage der «Gefahrenabwehr» und nicht der Strafverfolgung, weswegen sie in den Polizeigesetzen der Länder geregelt ist. Und die Regelungen der Länder sind äusserst uneinheitlich: Während in Berlin eine maximale Haftdauer von sieben Tagen vorgesehen ist, geht Bayern mit einer Höchstdauer von zwei Monaten besonders weit.Auch sind die Schwellen unterschiedlich, ab denen eine Präventivhaft verhängt werden kann. Die meisten Länder verlangen eine «konkrete Gefahr», Nordrhein-Westfalen hingegen nur eine «drohende Gefahr» – was es den Behörden leichter macht, einen Haftantrag bei Gericht zu begründen.Praktisch bedeutsam wäre eine einheitliche Regelung, weil Terroristen bei der Anschlagsplanung den Ort wechseln und die uneinheitlichen Gesetze für sich nutzen könnten.Chancen, es umzusetzen: mittel bis gut. Die zersplitterte Gesetzgebungskompetenz würde es erfordern, dass sich alle sechzehn Bundesländer auf eine einheitliche Regelung der Präventivhaft einigen. Das ist ein anspruchsvolles Vorhaben. Eine solche Einigkeit erscheint bei einem so gravierenden Thema wie der Terrorbekämpfung aber durchaus möglich.2. Kein Jugendstrafrecht für erwachsene GefährderInnenminister Dobrindt nennt es inakzeptabel, dass Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern angewendet wird, wie es bei Ballout geschehen war. Er hält eine Reform für unumgänglich. Auch Johannes Winkel, Vorsitzender der Jungen Union, spricht sich für eine solche aus.Tatsächlich kommt es häufig vor, dass auch Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Angeklagte noch nicht die Reife eines Erwachsenen hat oder dass die Tat typisch für Jugendliche ist. Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund, also das Bemühen, einen beeinflussbaren jungen Menschen auf den rechten Weg zu bringen.Im Fall Ballout verurteilte ein Jugendschöffengericht ihn im Mai dieses Jahres zu 22 Monaten Jugendstrafe wegen Werbung für die Terrormiliz Islamischer Staat und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.Die Vollstreckung der Strafe setzte das Gericht aber zunächst aus: Bis zu einer endgültigen Bewährungsentscheidung sollte Ballout unter der Auflage eines Deradikalisierungstrainings zeigen, dass er sich bessern will. Der Anschlag weckt Zweifel daran, dass diese Erwartung berechtigt war.Junge-Unions-Chef Winkel sagte dem «Stern», die für die Anwendung des Jugendstrafrechts notwendige Reifeverzögerung dürfe künftig «nicht mehr angenommen werden, wenn Täter sich radikalisiert haben».Aus der Rechtswissenschaft gibt es an dem Vorstoss jedoch Kritik: Gerade junge Menschen in der Entwicklung seien «anfällig für ideologische Verzerrungen und rasche Übernahme extremistischer oder simplifizierender Anschauungen, weil sie sich in der Identitätssuche befinden», sagt die Berliner Strafrechtsprofessorin Georgia Stefanopoulou dem Fachportal «Legal Tribune Online». Auch der Deutsche Anwaltverein rät von einer Strafrechtsänderung ab.Chancen, es umzusetzen: gering bis mittel.Zwar ist das Strafrecht von der Gesetzgebung her Bundessache, weswegen eine Reform mit den Stimmen der Regierungskoalition durchs Parlament gebracht werden könnte, und hier braucht die Union die Sozialdemokraten. Der kriminalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte allerdings im ARD-Morgenmagazin, dass das Jugendstrafrecht bei der Verhinderung von Anschlägen nur eine geringe Rolle spiele. Prävention müsse an anderer Stelle ansetzen – etwa bei einem einheitlichen Polizeirecht.3. Ausbürgerung von DoppelstaatlernCSU-Chef Markus Söder fordert, als Konsequenz aus Taten wie der in Berlin das Staatsbürgerschaftsrecht zu ändern: «Jemand, der Gefährder ist, kann nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben», sagte er am Montag am Rande einer CSU-Tagung. Diese Position vertritt auch Kanzler Merz, der zudem der Auffassung ist, dass eine entsprechende Reform auch ohne Grundgesetzänderung möglich sei.Die Staatsbürgerschaft ist allerdings durch das Grundgesetz geschützt und kann nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen aberkannt werden. Vor allem will die Verfassung verhindern, dass ein Mensch staatenlos wird – eine Lehre aus der Nazizeit, in der emigrierte Juden und viele ausgewanderte Oppositionelle ausgebürgert und damit entrechtet wurden.Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft besteht diese Gefahr aber nicht; seit einigen Jahren gibt es ausserdem schon die Möglichkeit, deutschen Doppelstaatlern, die im Ausland für Terrormilizen wie den Islamischen Staat kämpfen, die Staatsbürgerschaft zu entziehen.Die Idee hinter dieser Regelung ist jedoch, dass eine «Abwendung von Deutschland» darin zum Ausdruck kommt, wenn sich jemand einer Terrormiliz in Syrien anschliesst. Und an diesem Punkt machen sich Zweifel von Rechtswissenschaftern fest: Nur eine solche Abwendung rechtfertige einen Entzug der Staatsbürgerschaft.Die Frage ist nun, ob es juristisch vertretbar ist, die Möglichkeiten zur Ausbürgerung zu erweitern, etwa auf terroristische Gefährder auch im Inland. Das ist unter Rechtswissenschaftern, aber auch politisch umstritten.Schon im Januar 2025, als Merz noch als Oppositionsführer die Ausbürgerung bestimmter Straftäter ins Spiel brachte, stiess er auf Bedenken beim heutigen Koalitionspartner SPD. So sagte Dirk Wiese, der heutige Parlamentarische Geschäftsführer der Sozialdemokraten, Merz' Vorstoss würde «de facto Deutsche erster und zweiter Klasse schaffen, abhängig davon, ob jemand eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht». Derartige Vorschläge seien «populistisch und daher abzulehnen».Chancen, es umzusetzen: schlecht.Ob die Sozialdemokraten bei diesem Thema eine Wende hinlegen, darf bezweifelt werden. Zu grundsätzlich war ihre Ablehnung des Vorschlags von Merz im Jahr 2025. Zustimmung erhielt Merz damals praktisch nur von der AfD. Und eine Zusammenarbeit mit dieser versucht der Kanzler bekanntlich zu vermeiden.Als seinerzeit die AfD einem Gesetzentwurf der Union zustimmte, der die irreguläre Migration eindämmen sollte, geriet Merz deswegen massiv in die Kritik. Seitdem ist er wieder auf maximalem Abstand zur AfD.Passend zum Artikel
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