Die SPD möchte das Verbot von sexueller Diskriminierung ins Grundgesetz aufnehmen. Grüne und Linke signalisieren Zustimmung.
Am Rande des CSD in Berlin – das Verbot von sexueller Diskriminierung könnte ins Grundgesetz aufgenommen werden
Anna Tiessen
AFP | Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin will die SPD-Führung einen neuen Anlauf nehmen, ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern. Die Parteivorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf forderten am Dienstag eine entsprechende „Ergänzung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 des Grundgesetzes“. Die SPD werde dies „mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung setzen“.
Über die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 Grundgesetz wird seit Jahren diskutiert. Dieser beinhaltet bereits eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote – etwa wegen des Geschlechts, der Ethnie, Sprache, Herkunft oder des Glaubens.











