Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD will die SPD den Schutz queerer Menschen politisch weiter stärken. Die Parteivorsitzenden, Arbeitsministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil, sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf kündigten an, eine Ergänzung des Diskriminierungsverbots in Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen.„Wir treten für eine vielfältige Gesellschaft ein, in der alle Menschen frei und ohne Angst leben und lieben können. Dafür stehen wir – jetzt erst recht“, heißt es in einer Stellungnahme, die der F.A.Z. vorliegt. Bas, Klingbeil und Klüssendorf setzen sich dafür ein, dass Förderprogramme für queere Menschen nicht durch Kürzungen geschwächt werden. Gerade Beratungs- und Anlaufstellen leisteten unverzichtbare Arbeit und gäben Schutz.Fünf Millionen für DeradikalisierungsprogrammeDamit kritisieren sie implizit die im Frühjahr von Bundesfamilienministerin Prien (CDU) angekündigten Einsparungen im Programm „Demokratie leben“. Sie hat den Anschlag vom vergangenen Wochenende zum Anlass genommen, das Programm nun nachzuschärfen und Angebote gegen Radikalisierung zu stärken. In einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur stellte Prien in Aussicht, den Ländern fünf Millionen zusätzlich für Deradikalisierungsprogramme für Gefährder bereitzustellen.„Wenn junge Leute so stark radikalisiert sind wie dieser Täter, dann ist ein Deradikalisierungsprogramm mutmaßlich nicht die Methode der Wahl. Da geht es dann eher um Strafjustiz, Überwachung und Schutzmaßnahmen“, sagte Prien am Mittwoch. Grundsätzlich seien Deradikalisierungsprogramme aber außerordentlich sinnvoll. Zunächst aber will sie das Gespräch mit muslimischen Verbänden suchen, vor allem mit denen, die sich auf liberaler muslimischer Seite engagieren.Prien widersprach dem Vorwurf, dass Vielfalt künftig nicht mehr gefördert werden soll. Vielmehr stelle der Bund im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie nach wie vor Mittel für Schutzkonzepte in den Kommunen für Minderheiten zur Verfügung – auch für queere Gruppen. „Insofern ist die Behauptung schlicht falsch, wir würden jetzt queere Aktivitäten nicht mehr unterstützen.“ Wer Neues fördern wolle, müsse anderes überprüfen. Queere Gruppen würden aber sowohl im Kinder- und Jugendplan als auch im Rahmen von „Demokratie leben“ unterstützt. „Queere Menschen in Deutschland können von uns erwarten, dass wir zu ihnen stehen. Und darauf können sie sich auch verlassen“, versicherte die Ministerin.SPD, Linke und Grüne für GrundgesetzänderungBas, Klingbeil und Klüssendorf greifen mit ihrem Vorstoß eine Forderung der Grünen-Bundestagsfraktion vom Oktober vergangenen Jahres zu einer Grundgesetzänderung auf. Konkret geht es darum, Artikel 3, Absatz 3, Satz 1 des Grundgesetzes folgendermaßen zu erweitern: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“Zur Begründung führte die Grünen-Fraktion damals an, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) „in unserer Gesellschaft immer noch Benachteiligungen, Anfeindungen und gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt“ seien. Dazu verwies sie auf die Statistik zu politisch motivierter Kriminalität, die einen deutlichen Zuwachs von Delikten zur „sexuellen Orientierung“ und zur „geschlechterbezogenen Diversität“ aufweist.Auch die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes seien gestiegen. „Zusammengefasst machen Diskriminierungserfahrungen aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität die zweitgrößte von Diskriminierungen strukturell betroffene Gruppe aus“, hieß es weiter. Die Federführung für die mögliche Grundgesetzänderung, für die eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig wäre, liegt beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.Ablehnung von der AfD und der UnionsfraktionDie rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, hält eine Grundgesetzänderung für einen „Schritt zu mehr Gerechtigkeit“. Dieser Satz könne ein Versprechen an all diejenigen sein, die täglich dafür kämpften, einfach sie selbst sein zu dürfen, sagte die Bundestagsabgeordnete – „ohne Angst, ohne Scham und ohne Diskriminierung“. Die SPD steht also klar für die Grundgesetzänderung. Die Linke erinnerte in der Bundestagsdebatte daran, dass schon der Verfassungsentwurf des Runden Tisches der DDR einen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung vorgesehen habe. Das sei vor 35 Jahren gewesen – es sei höchste Zeit, bei dem Thema endlich voranzukommen.Ablehnung kam von der AfD und der Unionsfraktion. Die CDU verwies damals darauf, dass das Grundgesetz in Artikel 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) das Fundament des Zusammenlebens klar benenne, in Artikel 2 das sexuelle Selbstbestimmungsrecht schütze und in Artikel 3 jetzt schon jede Form der Diskriminierung verbiete.Der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Ferdinand Gärditz verwies gegenüber der F.A.Z. nun auf eine lange Rechtsprechungslinie des Bundesverfassungsgerichts, wonach Ungleichbehandlungen „aufgrund besonders persönlichkeitsnaher, unverfügbarer Merkmale – wie vor allem der sexuellen Identität – einer Rechtfertigung bedürfen, die den Anforderungen des Art.3, Abs.3, Satz 1 des Grundgesetzes genügt“. Entweder man sehe sexuelle Identität als „Geschlecht“ an (was naheliegend wäre, die bisherige Rechtsprechung aber nicht tat) oder man habe gleichwertigen Schutz, weil Ungleichbehandlungen den gleichen Rechtfertigungshürden unterlägen.„Eine Verbesserung des verfassungsrechtlichen Schutzniveaus wäre damit also nicht verbunden“, gibt Gärditz zu bedenken und bezeichnet das Ansinnen als „reine Symbolpolitik“. Und Symboldebatten „lenken von schlechter Gesetzgebung und nicht zuletzt von administrativem Versagen ab, realen Schutz zu gewährleisten“.
SPD fordert Grundgesetzänderung zum Schutz queerer Menschen
Die SPD will den Schutz queerer Menschen in der Verfassung verankern. Neu ist das nicht, bereits im Herbst diskutierten die Abgeordneten über eine Änderung des Grundgesetzes.










