Der US-Elektroautobauer Tesla wollte im Streit mit einem Gewerkschaftsvertreter nicht nachgeben und versuchte, die Ermittlungen gegen ihn wieder ins Rollen zu bringen. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg eine entsprechende Beschwerde des Unternehmens zurückgewiesen – Tesla ist mit dem Versuch gescheitert. Das schreibt die Nachrichtenagentur dpa und beruft sich auf eine Mitteilung des Leitenden Oberstaatsanwalts Gernot Bantleon. Zuvor hatte das »Handelsblatt« berichtet .Der Streit zwischen dem Autobauer und der Gewerkschaft IG Metall war im Winter eskaliert, rund um die Betriebsratswahl. Tesla warf einem Gewerkschaftssekretär der IG Metall vor, er habe mit seinem Laptop heimlich und unerlaubt die Betriebsratssitzung am 10. Februar in dem Werk aufgenommen. Der Konzern erstattete Strafanzeige. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz ein.
Nun ist diese Beschwerde verworfen worden, »weil nach dem entsprechenden Gutachten des Landeskriminalamts Brandenburg das in Rede stehende Notebook keine gespeicherten Daten der behaupteten Art enthält«, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber dpa. Zugleich seien »keine sonstigen Hinweise für entsprechende Aufnahmen oder eingeschaltete Mikrofone festzustellen« gewesen.Streit zwischen Gewerkschaft und AutobauerDie IG Metall hatte im Februar Strafanzeige gegen Werksleiter André Thierig wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede erstattet. Der Tesla-Werksleiter wies diese Kritik zurück. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) schlossen beide Seiten einen Vergleich im Streit über entsprechende Behauptungen ab. (Lesen Sie hier mehr zum Streit zwischen Tesla und der IG Metall .)








