Tesla ist mit dem Versuch gescheitert, die Ermittlungen gegen einen Gewerkschaftsvertreter im Streit um den Vorwurf eines unerlaubten Mitschnitts wieder ins Rollen zu bringen. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wies eine Beschwerde des Unternehmens zurück, teilte der leitende Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuvor hatte Handelsblatt darüber berichtet.
Der Streit zwischen Tesla und der Gewerkschaft ist im Rahmen der Betriebsratswahl im Winter eskaliert. Tesla warf einem Gewerkschaftssekretär der IG Metall vor, er habe mit seinem Laptop heimlich und unerlaubt die Betriebsratssitzung am 10. Februar in dem Werk aufgenommen, und erstattete Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes sowie Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz ein.
Keine Belege für Vorwurf des Mitschnitts
Nach Auswertung eines Laptops ergaben sich laut Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) bei den Ermittlungen des Landeskriminalamts keine Anhaltspunkte für aufgezeichnete oder gespeicherte Aufnahmen. Damit konnte der Vorwurf von Tesla nach Ansicht der Ermittler nicht belegt werden. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Ermittlungen weitergehen. Tesla legte Beschwerde ein. Die Anwälte warfen der Staatsanwaltschaft vor, sie habe den Fall nicht ausreichend aufgeklärt, schrieb das Handelsblatt.








