Zwei Firmen klagen umgehend gegen Trumps jüngste Zölle – aber das Weisse Haus ist diesmal besser gerüstetDie Kläger argumentieren, dass die Regierung mit ihren Importabgaben abermals die Verfassung aushebeln wolle. Diese weise dem Kongress das Recht zu, Steuern und Zölle zu erheben. Es wird lange dauern, bis die Gerichte diese Frage geklärt haben.27.07.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenDonald Trumps neue Zölle werden bei Unternehmen auf längere Zeit für Unsicherheit sorgen, auch weil sie vor Gericht angefochten werden.Kevin Carter / GettyDonald Trump erfährt weiter hartnäckigen Widerstand bei seinem Versuch, Amerika in eine protektionistische Wagenburg zu verwandeln. Kaum sind am Freitag seine neuen Zölle gegen alle wichtigen Handelspartner der USA in Kraft getreten, haben zwei kleine Unternehmen dagegen Klage eingereicht: der New Yorker Gewürzhändler Burlap and Barrel sowie Collective Horology, ein Uhrenverkäufer aus Kalifornien.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Koordiniert wird diese Klage vom Liberty Justice Center. Die Rechtskanzlei, die sich der Verteidigung der Grundrechte der Amerikaner verpflichtet sieht, war schon an den erfolgreichen Klagen gegen Trumps frühere Zollstrategien beteiligt. Das Kernargument ist dasselbe geblieben: Die Regierung versuche unrechtmässig, dem Kongress die von der Verfassung übertragene Kompetenz zu entziehen, Steuern und Zölle zu erheben.Trumps neue Zölle basieren auf Abschnitt 301 des Handelsgesetzes von 1974. Dieses Gesetz gibt der Regierung die Möglichkeit, einen anderen Staat mit Strafzöllen zu belegen, wenn dieser mit unfairen Handelspraktiken amerikanische Interessen unrechtmässig einschränkt. Ob dem so ist, muss zuerst eine Untersuchung des Handelsbeauftragten feststellen. Die beiden Kleinunternehmen werfen der Regierung nun vor, diese Untersuchung unsauber geführt zu haben. Länder mit strikten Vorgaben gegen Zwangsarbeit würden mit China über einen Kamm geschert.Widerstand der GliedstaatenNicht an dieser Klage beteiligt sind die von den Demokraten regierten Gliedstaaten. Allerdings loteten auch sie ihre rechtlichen Optionen aus und könnten später auch noch klagen, sagte Oregons Generalstaatsanwalt Dan Rayfield der «New York Times». 22 Generalstaatsanwälte haben Anfang Juli in einer gemeinsamen Eingabe bereits vernichtende Kritik am geplanten Zwangsarbeitszoll vorgebracht: Die Regierung nutze den Vorwurf bloss als Vorwand, um ihre bisherige Zollpolitik weiterzuführen. Auch die Gliedstaaten sehen darin einen Versuch der Regierung, die verfassungsmässige Kompetenzordnung auszuhebeln.Sie brachten zudem vor, dass eines von wenigen konkreten Beispielen für Produkte aus Zwangsarbeit, die der Handelsbeauftragte in seiner Untersuchung genannt hatte, gefrorenes Rindfleisch aus Brasilien gewesen sei. Ausgerechnet für den Import von Rindfleisch ist aber eine Ausnahme von den Zöllen vorgesehen – mutmasslich weil die Regierung nicht will, dass die inländischen Preise für Steaks und Hackfleisch steigen.Alan Wolff von der Denkfabrik Peterson Institute schreibt, dass die Gerichte Zölle, die unter Section 301 angeordnet worden seien, vor allem auf zwei Fragen hin prüften: Hat das Parlament der Regierung die Kompetenz erteilt, solch umfassende Zölle einzuführen? Und kann der Kongress überhaupt so viel Macht abgeben, selbst wenn er es wollte? Letzteres ist eine knifflige Frage. Die Gewaltenteilung ist tief in der amerikanischen Verfassung verankert, und der Kongress darf sich zum Beispiel nicht selbst auflösen. Die Gerichte haben es aber immer wieder zugelassen, dass das Parlament der Exekutive relativ breit gefasste Vollmachten überträgt.Aber bereits die erste Frage könnte Trump vor Probleme stellen. Wolff argumentiert, dass das Handelsgesetz klar von den Praktiken eines einzelnen anderen Landes spreche, die angegangen werden sollten, nicht von mehreren anderen Ländern. Er umschreibt die Sachlage mit einer Analogie, die man in Amerika versteht: Der Kongress habe keine Absicht gezeigt, eine Waffe, die einzelne Schüsse abgebe, in ein Maschinengewehr mit grossem Magazin zu verwandeln.Ein bewährtes GesetzDie neuesten Zölle werden sich nun einen Weg durch die Instanzen bahnen müssen, angefangen beim Gerichtshof für Internationalen Handel in New York. Früher oder später muss wohl wieder der Oberste Gerichtshof ein Urteil fällen. Das Weisse Haus scheint überzeugt, diesmal besser vorbereitet zu sein als im April 2025, als Trump mit auf einem Notstandsgesetz basierenden Zöllen die Welt schockierte. Viele Experten sehen es ähnlich.Tatsächlich ist Section 301 des Handelsgesetzes von 1974 schon mehrfach erfolgreich von Präsidenten genutzt worden, um Zölle zu verhängen; auch von Donald Trump, als er während seiner ersten Amtszeit die Einfuhr von zahlreichen chinesischen Gütern mit Strafzöllen belegte. Das Team des Handelsbeauftragten Jamieson Greer hat sich auch grosse Mühe gegeben, die vom Gesetz eingeforderten Formalien und Prozessschritte trotz Zeitdruck einzuhalten.Zwar haben Regierungsvertreter inklusive Donald Trump selbst zu Beginn der Untersuchung durchblicken lassen, dass es ihnen tatsächlich um die Neuaufrichtung der Zollmauer geht. Aber selbst kritische Rechtsexperten wie Alan Wolff bezweifeln, dass die Gerichte der politischen Motivation grosses Gewicht beimessen, sofern sie zu dem Schluss kommen, dass die Kompetenzübertragung verfassungsrechtlich korrekt ist.Für Unternehmen, die in die USA exportieren, bedeutet das vor allem noch mehr Unsicherheit. Der durchschnittliche handelsgewichtete Zollsatz, der einkassiert wird, hat sich am 24. Juli zwar nur leicht verändert: Gemäss der Denkfabrik Tax Policy Center beträgt er 9,3 Prozent. Gut 3 Prozentpunkte gehen auf das Konto der neuen Section-301-Abgaben, etwa 5 Prozentpunkte auf die Section-232-Zölle, die Trump aus Gründen der nationalen Sicherheit unter anderem auf Metalle und Fahrzeuge erhoben hat.Es fehlt den Firmen aber die Gewissheit, wie es langfristig weitergeht, was ihre Investitionspläne beeinflussen dürfte. Sie werden die Zölle vorerst zahlen und können diese allenfalls zurückfordern, falls die Gerichte Trump abermals zurückpfeifen. Überdies operiert der amerikanische Präsident nicht nur beim Zwangsarbeitszoll mit Section 301. Parallel laufen mehrere Verfahren gegen einzelne Handelspartner sowie eine weitere breite Untersuchung gegen die EU und fünfzehn Länder, einschliesslich der Schweiz. Der Vorwurf lautet, dass diese Länder mit unfairen Mitteln wie etwa Subventionen und Währungsmanipulation industrielle Überkapazitäten aufrechterhalten und den USA so schaden.Passend zum Artikel