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Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnt eine Klage des BUND zu einer Enteignung ab. Dabei geht es um eine symbolkräftige Wiese.

Im Streit um ein Grundstück an der Abbaukante im Braunkohlerevier Hambach hat der BUND vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine Niederlage erlitten. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen klagt gegen die Enteignung des Wiesengrundstücks. Die Aufhebung der im Bergrecht sogenannten Grundabtretung kann der BUND aber nicht verlangen, hat das OVG jetzt in erster Instanz entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde möglich.

Das Grundstück liegt rund 30 Meter entfernt von der Abbaukante des Tagebaus nordöstlich des Hambacher Forstes. Der BUND hatte die Fläche, die nicht bewirtschaftet wird, 1997 gekauft. In direkter Nachbarschaft zum Hambacher Forst, der zum Symbol für den Protest gegen den Abbau der Braunkohle wurde, fanden auf der Wiese immer wieder Protestaktionen statt. Nach der geänderten Planung für den Braunkohleabbau argumentierte der BUND als ehemaliger Besitzer, dass der Grund für die Enteignung nicht mehr gegeben sei.