Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen

27. Juli 2026, 13:31 Uhr

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Ordnungsverfügung der Stadt Essen bestätigt. Die Heimat darf in deren Zentrale keine Versammlungen abhalten. (Archivfoto)

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Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Partei Die Heimat darf ihre Parteizentrale in Essen vorläufig für Versammlungen nicht nutzen. Die Stadt als Aufsichtsbehörde sieht Brandschutzmängel und hat die Nutzung für größere Gruppen untersagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat im Eilverfahren die Sicht der Stadt bestätigt. Der Beschluss vom 23. Juli ist noch nicht rechtskräftig. Die Partei kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht für das Land NRW einlegen.