Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
24. Juli 2026, 16:19 Uhr
Gelbe Holzlatten liegen auf einem Grundstück des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Tagebau Hambach.
© Oliver Berg/dpa
Im Streit um ein Grundstück an der Abbaukante im Braunkohlerevier Hambach hat der BUND vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eine Niederlage erlitten. Der Landesverband Nordrhein-Westfalen klagt gegen die Enteignung des Wiesengrundstücks. Die Aufhebung der im Bergrecht sogenannten Grundabtretung kann der BUND aber nicht verlangen, hat das OVG jetzt in erster Instanz entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde möglich.






