Über die Zukunft des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs wird an diesem Freitag im UN-Hauptquartier in New York entschieden. Er selbst wird nicht dabei sein. Der Brite darf nach Sanktionen der Trump-Regierung nicht in die Vereinigten Staaten einreisen. Zum ersten Mal in den 24 Jahren des Gerichtshofs stimmen die Mitgliedstaaten darüber ab, ob ein amtierender Chefankläger sein Amt verliert.
Es geht um Karim Khan, 56, britischer Jurist, seit 2021 im Amt. Unter seiner Führung erwirkte die Anklagebehörde 2023 den Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin wegen Verschleppung ukrainischer Kinder. Im November 2024 folgten die Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und dessen früheren Verteidigungsminister Joav Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen. Beantragt hat sie die Anklagebehörde, erlassen hat sie jeweils die Vorverfahrenskammer des Gerichts.
Nach Angaben von Reuters stimmen die 125 Mitgliedstaaten geheim ab. Für eine Abberufung ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Rechtsgrundlage ist Artikel 46 des Römischen Statuts. Die Sitzung findet hinter verschlossenen Türen statt.
Khans Anwälte Tayab Ali und Sareta Ashraph beklagten in einem Schreiben an die Vertragsstaatenversammlung, das der AP vorliegt, dass ihr Mandant nicht gehört werde. Ihnen sei kein Gericht in einem fairen Rechtssystem bekannt, das einer Person die Anhörung verweigere, der die schwerste berufliche Sanktion drohe. Khan geht zudem ohne britische Anwaltszulassung in die Abstimmung. Die britische Standesaufsicht Bar Standards Board hat ihn für die Dauer ihrer eigenen Untersuchung suspendiert. Rücktrittsforderungen hat Khan zurückgewiesen. Ein Rücktritt würde nach seinen Worten einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, weil Vorwürfe und öffentlicher Druck dann ausreichten, um einen unabhängigen Ankläger aus dem Amt zu drängen.















