Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, wird entlassenSeit zwei Jahren belastet die Affäre um Missbrauchsvorwürfe das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer. Laut den Diplomatenkreisen muss der Chefankläger Khan nun seinen Posten räumen.24.07.2026, 21.22 Uhr2 LeseminutenKarim Khan wird sexueller Missbrauch vorgeworfen. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück.Piroschka Van De Wouw / REUTERS(dpa) In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, laut den Diplomatenkreisen in New York entlassen worden. Die Vertragsstaaten des Strafgerichtshofs haben nach deren Angaben mehrheitlich für die Amtsenthebung gestimmt. Offiziell soll der Ausgang der Abstimmung nach 23 Uhr 30 (MESZ) mitgeteilt werden. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN hat die Frau kürzlich die Anschuldigungen wiederholt.Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichts haben am Freitag (24. 7.) über die Entlassung von Karim Khan abgestimmt.Eduardo Munoz / ReutersKhan ist seit 2021 Chefankläger gewesen und hat unter anderem einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu wegen mutmasslicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf diesen Haftbefehl haben.Zweifel an Uno-UntersuchungEine Kommission der Uno hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut den Medienberichten hat die Kommission es als erwiesen angesehen, dass Khan «nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt» mit einer Mitarbeiterin gehabt habe.Doch ein Gutachten dreier Richter hat Mängel bei der Uno-Untersuchung festgestellt. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend geprüft. Nach Angaben der Anwälte Khans ist das Gremium zum Ergebnis gekommen, dass «kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung» nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter der 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz haben anders entschieden. Die Suspendierung ist daraufhin offenbar erfolgt.Passend zum Artikel