Wollte man Ulrich Siegmund, dem AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt, glauben, dann leiden die Bürger unter ständiger Desinformation. Nicht etwa durch ausländische Mächte wie Russland, China oder die Regierung von Donald Trump, sondern durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Für ihn müssen die Bürger zudem einen Rundfunkbeitrag zahlen.Für den Fall, dass die AfD nach der Wahl am 6. September eine Alleinregierung stellen kann, hat Siegmund schon seine erste Amtshandlung als Ministerpräsident angekündigt: Er werde die Rundfunkstaatsverträge kündigen und alle juristischen Hebel nutzen, „damit wir die Bürger in diesem Land von dieser Zwangsabgabe, von dieser Desinformation befreien können“. Schon Ende vergangenen Jahres erklärte der AfD-Politiker im Landtag in Magdeburg: „Wir möchten endlich dieser woken, antideutschen und manipulativen Beeinflussung den Stecker ziehen.“Neu ist das alles nicht. Die AfD wendet sich seit mehr als zehn Jahren gegen den angeblichen „Staatsfunk“ in Deutschland, den sie als Gegner ansieht. Begriffe wie „Lügenpresse“ zeugen von der ablehnenden Haltung der Partei gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem sie vor allem fehlende Ausgewogenheit und Linkslastigkeit vorwirft. Schon im Grundsatzprogramm von 2016 fordert die AfD, dessen „Zwangsfinanzierung“ abzuschaffen. Auch wenn sie selbst die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender nutzt, fordert sie weiter eine radikale Reform.An die Stelle des bisherigen Systems aus ARD, ZDF und Deutschlandfunk soll eine deutlich kleinere mediale Grundversorgung treten, ein „Grundfunk“. Er soll sich laut AfD Sachsen-Anhalt auf Nachrichten, Bildung und Verbraucherschutz beschränken – er soll zwar berichten, Nachrichten aber nicht einordnen. Regionales Fernsehen und Radio soll es weiter geben, Unterhaltung oder die Übertragung großer Sportereignisse sollen private Sender übernehmen. Der Grundfunk soll gebührenfrei sein und aus Steuern oder Werbeeinnahmen finanziert werden. In ihrem Grundsatzprogramm geht die AfD noch von einem „Bürgerrundfunk“ aus, der nur von freiwilligen Zahlern empfangen und finanziert wird.Das BSW könnte Schützenhilfe leistenDass er den Rundfunkstaatsvertrag des Landes kündigen werde, hat in Thüringen der dortige AfD-Chef Björn Höcke schon vor mehr als zwei Jahren angekündigt. Die Ausgaben für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollten um 90 Prozent gekürzt werden. Der Unterschied zu heute: Die Thüringer AfD konnte sich vor der Landtagswahl 2024 noch keine Hoffnung auf eine Alleinregierung machen. In Sachsen-Anhalt ist das jetzt anders, die AfD liegt in Umfragen bei mehr als 40 Prozent. Hinzu kommt: Einen Staatsvertrag zu kündigen, ist leichter zu vollziehen als etwa die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer in großem Maßstab zu organisieren. Das zeigt sich exemplarisch im Kreis Sonneberg, dem einzigen Landkreis, in dem ein AfD-Landrat regiert; in der Abschiebestatistik des Thüringer Justizministeriums liegt er auf dem letzten Platz.Wäre ein solch drastischer Umbau der deutschen Medienlandschaft überhaupt möglich? Grundsätzlich kann eine Landesregierung den Staatsvertrag kündigen. Zwar hat der Landtag in Magdeburg im April beschlossen, dass das zukünftig nicht mehr der Ministerpräsident allein tun kann, wie es noch in Thüringen, Sachsen und Brandenburg der Fall ist. Doch wenn die AfD eine absolute Mehrheit im Parlament hat, fällt die neue Regel nicht ins Gewicht. Sollte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in den Landtag von Sachsen-Anhalt einziehen, würde es wohl Schützenhilfe leisten. Die Reform von ARD, ZDF und Deutschlandfunk im vergangenen Jahr, der alle Länder zustimmen mussten, lehnte das BSW in Sachsen und in Brandenburg gemeinsam mit der AfD ab. Sie kam nur zustande, weil in Sachsen Grüne und Linke und in Brandenburg die CDU zustimmten.Die Zahlungspflicht gilt bundesweitEs gibt allerdings verfassungsrechtliche Hürden: Die Bundesländer müssen für eine bundesweite Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sorgen. Der Austritt eines Landes aus dieser „föderalen Verantwortungsgemeinschaft“, wie das Bundesverfassungsgericht diesen Rechtsgrundsatz nennt, ist nicht vorgesehen.Die AfD argumentiert, dass das Grundgesetz zwar einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorschreibt, aber nicht, wie er ausgestaltet sein soll. In Sachsen-Anhalt gibt AfD-Kandidat Siegmund zu, dass der Umbau einige Zeit erfordern würde. Der MDR-Staatsvertrag kann von den drei Trägerländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen nur zum Jahresende gekündigt werden, mit zweijähriger Frist – bis Anfang 2029 bliebe also alles beim Alten. Zur Auflösung des MDR käme es zudem erst, wenn zwei der drei Länder kündigen. Ob der „Grundfunk“ den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht, kann wohl erst nach einem entsprechenden Gesetz entschieden werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt jedenfalls Staatsferne und Meinungsvielfalt – die Grundversorgung reicht dabei über reine Information hinaus bis zur Unterhaltung.Ob der Rundfunkbeitrag in einem Bundesland abgeschafft werden kann, ist ungewiss – die Zahlungspflicht gilt bundesweit, sogar über die Beitragshöhe, derzeit sind es 18,36 Euro, entscheidet Karlsruhe in einem Streit zwischen den Bundesländern und den Sendern. Die erste Amtshandlung einer möglichen AfD-Landesregierung, die Siegmund zuletzt auf dem Wahlparteitag der AfD am vergangenen Wochenende herausstellte, würde auf jeden Fall lange juristische Auseinandersetzungen auslösen. Und möglicherweise am Ende scheitern.
AfD Sachsen-Anhalt: Plant Ulrich Siegmund den Rundfunk abzuschaffen
Die AfD will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner heutigen Form abschaffen. In Sachsen-Anhalt soll es gleich nach einem Wahlsieg losgehen. Wäre das überhaupt möglich?






