Wenn Ältere und Jüngere, Singles und Familien unter einem Dach leben, braucht es Regeln, damit die Bewohner gut miteinander klarkommen. Sprich, eine Hausordnung muss her. Deren Vorschriften sollten für alle verständlich sein. Sie legt etwa fest, welche Ruhezeiten gelten und wie man sich im Gemeinschaftsgarten zu verhalten hat.Hausordnungen gibt es in Mietshäusern genauso wie in Wohnanlagen, die einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören. Für Letztere gelten einige Besonderheiten. WEGs können die Hausordnung in ihrer Gemeinschaftsordnung verankern. In dem Fall kann das Regelwerk nur dann geändert werden, wenn alle Eigentümer zustimmen. Meist wird über die Hausordnung jedoch auf der Eigentümerversammlung entschieden. Für ein positives Votum genügt die einfache Mehrheit. Ebenso für Änderungen der Hausordnung im Nachhinein.Die Regeln der Hausordnung in der WEG sind zunächst einmal nur für deren Mitglieder verbindlich. Das Regelwerk gilt nicht automatisch für Mieter. Nur dann, wenn die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags vom Mieter und dem vermietenden Eigentümer unterzeichnet wurde. Der WEG steht frei, welche Themen sie in dieses Regelwerk aufnimmt. Zugleich muss sie jedoch Rücksicht auf bestimmte rechtliche Vorgaben nehmen, etwa auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere auf das Mietrecht.Rechtskolumne:Was darf in der Hausordnung stehen?Wenn viele Menschen unter einem Dach wohnen, braucht es Regeln fürs Zusammenleben. Doch oft stehen Vorschriften in der Hausordnung, die unzulässig sind. Was erlaubt ist und was nicht.Eigentümergemeinschaften können individuellere und strengere Regeln formulieren, als es bei Hausordnungen für Mietshäuser üblich ist. Das kann zu Konflikten führen, sobald WEG-Mitglieder ihre Wohnung vermieten; in bestimmten Situationen können Mieter Schadenersatzansprüche geltend machen. „Der vermietende Eigentümer darf keine Regelung mit seinem Mieter treffen, die im Widerspruch zur Hausordnung der Eigentümergemeinschaft steht“, betont Sandra von Möller, Vorständin des Vereins Wohnen im Eigentum. Ein Beispiel: Die WEG darf festlegen, dass im Bereich der Wohnanlage nur Elektrogrillgeräte zu verwenden sind. Darüber dürfe sich der Vermieter nicht hinwegsetzen, indem er es seinem Mieter erlaubt, auf dem Holzkohlegrill Würstchen zu brutzeln.Ein absolutes Tierhaltungsverbot sowie ein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in einem Formularmietvertrag sind laut Bundesgerichtshof unzulässig (VIII ZR 168/12). Steht dergleichen in einer Hausordnung, ist dieser Passus nicht wirksam. Die WEG darf jedoch in einer sogenannten Vereinbarung festlegen, dass keine Hunde und Katzen im Haus leben dürfen. „In diesem Fall ist der vermietende Wohnungseigentümer selbst an das Verbot gebunden und kann seinem Mieter grundsätzlich keine weitergehenden Nutzungsrechte einräumen“, sagt Sandra von Möller. Als Orientierungshilfe hat Wohnen im Eigentum eine Muster-Hausordnung mit vielen Tipps entwickelt.Die Autorin schmort gerne auf ihrem Balkon Gemüse. Auf der Grillplatte ihres Raclette-Geräts. Bernd Schifferdecker (Illustration)
Hausordnung in Wohnungseigentümergemeinschaften: Regeln und Rechte
Für die Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gelten Besonderheiten. Vor allem bei der Vermietung kann es daher Konflikte geben.











