Soll Jens Spahn nach seinem Rücktritt vom Fraktionsvorsitz auch sein Abgeordnetenmandat zurückgeben? In seinem Wahlkreis wird darüber diskutiert.

Wird er einfach sitzen bleiben? Jens Spahn auf den blauen Stühlen des Bundestags

Kay Nietfeld/dpa

Seit 24 Jahren vertritt Jens Spahn den Wahlkreis 123 Steinfurt I – Borken I im Deutschen Bundestag. Fast ein Vierteljahrhundert lang wählten ihn die Menschen im nordrhein-westfälischen Münsterland direkt. Auch nach seinem Rücktritt als Fraktionschef möchte er sein Abgeordnetenmandat behalten, jedenfalls ist in seinem Rücktrittschreiben vom 18. Juli keine Rede davon, dass er darauf verzichten will.

Doch kann Spahn weiterhin Abgeordneter bleiben? Ein Politiker, der auf seiner Webseite schreibt, Politik brauche „Haltung und klaren Kurs“ und dennoch so verschwiemelt versuchte, sich über Recht und Gesetz sowie die klare Position seiner Partei zum Thema Leihmutterschaft hinwegzusetzen?