Zehn Jahre sind genug, findet Markus Söder. Eine Begrenzung der Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten sei „ein klares Signal, dass Macht Begrenzung braucht, dass ein Amt vor Ambitionen geht“ und „es einen Wechsel in der Demokratie immer wieder braucht, der neue Impulse setzt“. Einziges Problem: Es ist der Söder von 2018, der das fordert – in einem Video, vor acht Jahren gepostet von der bayerischen Staatsregierung.Damals war Söder Spitzenkandidat der CSU für die Landtagswahl. Inzwischen ist er seit acht Jahren Regierungschef in München und würde es auch gern bleiben. Seine Meinung von damals hat er offensichtlich geändert, will bei der kommenden Landtagswahl im Jahr 2028 noch einmal antreten.Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) holte bei der letzten Landtagswahl im Freistaat gerade einmal 1,9 Prozent der Stimmen. Doch über Umwege könnte sie Markus Söder nun doch noch gefährlich werden: Sie will die CSU-Idee von damals aufgreifen, und das Volk über eine Begrenzung der Amtszeit abstimmen lassen. Ihr größter Fürsprecher: Der Vergangenheits-Söder aus dem Video.Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Die ÖDP hat Erfahrung mit Volksbegehren: 1999 erreichte sie so die Abschaffung des bayerischen Senats, 2010 setzte sie ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie durch, 2019 war sie mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ erfolgreich. Es ist also keineswegs ausgeschlossen, dass es auch diesmal klappen kann. Auch, wenn die Hürden hoch sind. Der CSU-Innenminister hat „verfassungsrechtliche Bedenken“ Die Kleinpartei muss 25.000 Unterstützerunterschriften sammeln. Spätestens im Oktober will die ÖDP sie zusammenhaben. Dann muss das Innenministerium entscheiden, ob das Volksbegehren zulässig ist. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) meldete bereits verfassungsrechtliche Bedenken an – obwohl er die Idee 2018 noch unterstützte. „Ich habe den Verdacht, dass hier massiv in einen Wahlkampf eingegriffen werden soll. So eine Regelung könnte im Grunde eine Landtagswahl faktisch vorwegnehmen“, sagte er. Im Zweifel müsste der Verfassungsgerichtshof über die Zulassung entscheiden.Wird diese erteilt, müssen innerhalb von zwei Wochen zehn Prozent der Wahlberechtigten in ihren Rathäusern unterschreiben, rund 900.000 Menschen. Kommen genug Unterschriften zusammen, hat der Landtag über das Gesetz abzustimmen. Lehnt er es ab, haben die Bayerinnen und Bayern das letzte Wort: In einer Volksabstimmung bräuchte die Verfassungsänderung mehr Ja- als Nein-Stimmen, um in Kraft zu treten. Zudem müsste das Quorum von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten erreicht werden, die mit Ja stimmen.Die AfD hat angekündigt, selbst einen gleichlautenden Entwurf zur Änderung der Verfassung in den Landtag einzubringen. Dessen Ablehnung gilt jedoch als sicher – nicht nur, weil er von der AfD kommt. Grüne, SPD und Freie Wähler waren schon 2018 gegen die Verfassungsänderung. Seither haben sie ihre Meinung nicht geändert und verweisen darauf, dass es Sache der Bürgerinnen und Bürger sei, in der regulären Landtagswahl zu entscheiden, wen sie in der Staatskanzlei sehen wollen. Mittlerweile ist auch die CSU auf diese Linie eingeschwenkt, aus ersichtlichen Gründen.Ob die ÖDP mit ihrem Referendum Erfolg hat, dürfte auch Auswirkungen auf die Politik in Berlin haben. Immer wieder ließ Söder Ambitionen auf einen Wechsel von der Isar an die Spree erkennen. Würde ihm der Weg zu einer dritten Amtszeit in Bayern versperrt, könnte dieser Ehrgeiz mit neuer Dringlichkeit wieder aufflammen. Für das Kanzleramt gibt es schließlich keine Amtszeitbegrenzung.