Die während der Corona-Pandemie geltende Impf- und Testpflicht für Bundestagsabgeordnete, die im Plenarsaal an Sitzungen teilnehmen wollten, war nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Auch die Teilnahme an Ausschusssitzungen sowie an der Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2022 konnte von einer Impfung plus Test abhängig gemacht werden, urteilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.Damit hatte die Klage von AfD-Bundestagsabgeordneten gegen die Bestimmungen der damaligen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas keinen Erfolg. Bereits der Eilantrag war im Januar 2022 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. In der Begründung des Zweiten Senats unter Vorsitz der Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold heißt es, die Vorschriften „waren zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages in der COVID-19-Pandemie gerechtfertigt.“An der Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus hätten Überlebende des Holocaust teilgenommen, die aufgrund ihres Alters zu den besonders gefährdeten Menschen gehörten. Deshalb sei es auch hier gerechtfertigt gewesen, eine Teilnahme an die Voraussetzung einer Impfung plus Test zu knüpfen. Die sogenannte 2G+-Regel galt insgesamt zwei Monate lang zwischen Januar und März 2022. Danach traten andere Regelungen in Kraft. (Reuters)