2022 klagten Abgeordnete der AfD gegen die geltenden Coronabeschränkungen im Bundestag. Damit sind sie nun höchstrichterlich gescheitert.

AfD-Fraktion im Bundestag im Januar 2022

Sebastian Gabsch/imago

dpa | Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD gegen im Januar 2022 erlassene Coronaregeln im Bundestag verworfen. Die sogenannte 2G-plus-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen habe zwar die Teilhaberechte aus dem Grundgesetz berührt, so das Gericht. Zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages während der Pandemie seien die Regelungen aber gerechtfertigt gewesen.

Die 2G-plus-Regel sah vor, dass nur Abgeordnete, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Coviderkrankung genesen und zusätzlich negativ getestet oder geboostert waren, die untere Ebene des Plenarsaals und die Sitzungssäle der Ausschüsse betreten durften. Nicht geimpfte Abgeordnete konnten an Plenarsitzungen bei Nachweis eines negativen Tests nur auf gekennzeichneten Plätzen auf der Tribüne teilnehmen.