PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsMit Flip-Flops kanns teuer werdenRecht: Urteile zu Schuhwerk im Auto Stand: 11:55 UhrLesedauer: 2 MinutenFlip-Flops sind am Steuer nicht verboten - aber auch nicht zu empfehlenQuelle: SP-XEine gesetzliche Schuhpflicht gibt es für Autofahrer nicht. Gerichte beschäftigen sich dennoch immer wieder mit Sandalen, Clogs und anderen ungeeigneten Schuhen. SP-X/Düsseldorf. Barfuß, mit Flip-Flops oder in High Heels: Die Straßenverkehrsordnung schreibt Autofahrern kein bestimmtes Schuhwerk vor. Allein das Fahren mit offenen, lockeren oder hochhackigen Schuhen stellt daher in der Regel keine Ordnungswidrigkeit dar. Trotzdem landen immer wieder einschlägige Fälle vor Gericht.

Dass selbst für Berufskraftfahrer nicht automatisch ein generelles Sandalenverbot gilt, zeigt laut der Versicherung ARAG beispielsweise eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle. In dem Verfahren ging es um einen Lkw-Fahrer, der offene Sandalen trug. Nach Ansicht des Gerichts war dies nicht zu beanstanden, solange dadurch niemand geschädigt oder konkret gefährdet wurde (Az.: 322 Ss 46/07). Bei Berufskraftfahrern können allerdings zusätzlich Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften geeignetes Schuhwerk verlangen.