PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsVersicherung greift schon beim AutokaufRecht: Verkehrsrechtsschutz Veröffentlicht am 20.10.2025Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift unter Umständen auch bei Streitigkeiten rund um den FahrzeugkaufQuelle: SP-XGilt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nur für Probleme mit bereits zugelassenen Fahrzeugen? Nicht unbedingt, sagt der BGH. SP-X/Karlsruhe. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift unter Umständen auch bei Streitigkeiten rund um den Fahrzeugkauf. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor, der sich mit einer Klage im Zuge des Dieselskandals beschäftigt hat.
Im verhandelten Fall hat eine Versicherte 2017 einen gebrauchten Diesel für 30.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug war eine unzulässige Abschalteinrichtung der Abgasreinigung verbaut, weshalb die Frau den Hersteller auf Schadensersatz verklagen wollte. Ihre Rechtsschutzversicherung lehnte die Kostenübernahme jedoch ab. Das Argument: Die Versicherung gelte nur für bereits auf die Versicherte „zugelassene“ Fahrzeuge. Sie bezog sich dabei auf die Versicherungsbedingungen.
Die Autokäuferin zog vor Gericht. Mit unterschiedlichen Ergebnissen, so dass der Fall schließlich vor dem BGH landete. Die oberste Instanz entschied schließlich im Sinne der Verbraucherin. Die Versicherungsbedingungen der Assekuranz seien unklar. Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer könne erwarten, auch für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Ersatzfahrzeugs geschützt zu sein. Auch Schadensersatzklagen gegen Fahrzeughersteller sind demnach in diesem Fall gedeckt. (Az.: IV ZR 86/24)






