PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsRadfahrerin haftet auch bei Regelbruch nichtRecht: Kollision an AusfahrtVeröffentlicht am 21.10.2025Wer aus einer Einfahrt rausfährt, muss besonders aufpassenQuelle: SP-XWer aus einer Grundstückseinfahrt fährt, muss besonders sorgfältig sein. Und darf sich nicht blind auf regelkonformes Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer verlassen. SP-X/Hanau. Wer mit dem Auto aus einem Grundstück in den Straßenverkehr einfährt, haftet bei einer Kollision mit einer Radfahrerin allein – selbst, wenn diese nicht den benutzungspflichtigen Radweg nutzt. Das hat das Landgericht Hanau im Verfahren entschieden.

Im verhandelten Fall war eine Pkw-Fahrerin aus einer Einfahrt auf die Straße gerollt und mit einer Radfahrerin zusammengestoßen, die auf der Fahrbahn fuhr, obwohl dort ein kombinierter Rad-/Fußweg ausgewiesen war. Die Autofahrerin verlangte daraufhin Schadenersatz von der Radlerin, sah die Hälfte der Schuld bei ihr. Das Ansinnen blieb jedoch erfolglos: Nach der Vorinstanz hat das nun auch das Landgericht mit dem Hinweis auf die besondere Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den Verkehr abgelehnt.

Zwar habe die Radfahrerin die Straßenverkehrsordnung verletzt, indem sie den benutzungspflichtigen Radweg nicht nutzte. Das begründe aber in diesem Fall kein Mitverschulden. Die Radwegbenutzungspflicht diene vor allem dazu, Gefahren des gemischten Verkehrs auf der Fahrbahn zu vermindern – etwa enge Seitenabstände im dichten Verkehr. Sie diene nicht dazu, Ausfahrende aus Grundstücken vor querendem Radverkehr zu schützen, fasst RA-Online die Gründe für die Entscheidung zusammen. Damit bleibt es bei der Alleinhaftung der ausfahrenden Pkw-Fahrerin. (2 S 65/22)