PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsRechtsfahrgebot gilt auch auf zwei RädernRecht: Unfall auf Fahrradschutzsteifen Veröffentlicht am 04.09.2025Nicht nur Autofahrer, sondern auch Radler müssen möglichst weit rechts fahrenQuelle: SP-XNicht nur Autofahrer, sondern auch Radler müssen möglichst weit rechts fahren. Das gilt auch auf Fahrradschutzstreifen. SP-X/Lübeck. Auch auf einem Fahrradschutzstreifen müssen Radler möglichst weit rechts fahren. Ansonsten droht bei einem Unfall eine Mitschuld, wie aus einem Urteil des Landgerichts Lübeck hervorgeht. In dem verhandelten Fall war es in einem Kreisverkehr zu einem Stau gekommen, weswegen ein Autofahrer mit einem kleinen Teil des Hecks auf dem Schutzstreifen zum Stehen kam. Ein Radler kollidierte kurz darauf mit dem Fahrzeug. Das Gericht sah die Hauptschuld von 65 Prozent beim Autofahrer, wies dem Zweiradfahrer aber eine Teilverantwortung zu. Hätte dieser sich an das Rechtsfahrgebot gehalten, wäre er sicher an dem Auto vorbeigekommen.

Ein Fahrradschutzstreifen ist durch eine gestrichelte Linie vom Rest der Fahrbahn abgetrennt. Anders als ein durch eine durchgehende Linie markierter Radfahrstreifen darf er von Autos überfahren werden. Das Halten ist hingegen verboten. (Az.: 9 O 146/24)