PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsKasko muss keinen Cent zahlenRecht: Trunkenheitsunfall Veröffentlicht am 11.08.2025Die Kaskoversicherung kommt häufig auch für selbstverschuldete Schäden aufQuelle: SP-XDie Kaskoversicherung kommt häufig auch für selbstverschuldete Schäden auf. Aber nicht in jedem Fall. SP-X/Berlin. Wer volltrunken Auto fährt, verliert bei einem Unfall den Kaskoschutz. In einem vor dem Kammergericht Berlin verhandelten Fall ging es um einen Porschefahrer, der sei Fahrzeug mit 1,98 Promille gegen eine Wand gesetzt hatte. Die Kfz-Versicherung verweigerte die Übernahme des Schadens, wogegen der Fahrer klagte und verlor. Dem Mann stehe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu, so nach dem Landgericht auch das Kammergericht. Wer sich in absolut fahruntüchtigen Zustand an das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzt, handele grundsätzlich grob fahrlässig, zitiert RA Online aus der Entscheidung. Die Versicherung ist in diesem Fall vollständig von der Leistung befreit. (Az.: 6 U 39/21)