PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsAuch klein kann überteuert seinRecht: Mietwagen nach UnfallStand: 12:05 UhrLesedauer: 2 MinutenDer Mietwagen nach einem Unfall sollte nicht zu teuer sein - sonst droht Ärger mit der VersicherungQuelle: SP-XBei einer Mietwagenanmietung müssen Unfallgeschädigte die Kosten klein halten. Einfach ein kleines Auto zu wählen, reicht nicht.SP-X/Karlsruhe. Wer nach einem Verkehrsunfall einen Mietwagen benötigt, muss auf einen angemessenen Preis achten. Das gilt auch dann, wenn das Ersatzfahrzeug einer niedrigeren Klasse angehört als das beschädigte Auto, so der Bundesgerichtshof.

Im verhandelten Fall hatte der Besitzer eines VW-Busses während einer fünftägigen Reparatur einen VW Tiguan gemietet. Dafür wurden ihm rund 1.600 Euro berechnet – eine Summe, die deutlich höher als marktüblich war. Die gegnerische Versicherung zahlte zunächst gut 500 Euro. Der Mann verlangte die vollständige Erstattung und verwies darauf, dass die Rechnung nur wenig über den üblichen Kosten für einen dem Multivan vergleichbaren Ersatzwagen gelegen habe.

Der BGH folgte der Argumentation nicht. Ein Geschädigter könne nicht argumentieren, dass ein gleichwertiger Ersatz für sein beschädigtes Auto noch teurer gewesen wäre. Maßgeblich für die Ansprüche sind dem Urteil zufolge die Kosten für das tatsächlich angemietete Fahrzeug. Auch bei der Wahl eines kleineren Fahrzeugs gelte das Wirtschaftlichkeitsgebot.