PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsBlitzer getreten, Auto gefunden5x Ungewöhnliches aus dem VerkehrsrechtVeröffentlicht am 30.12.2025Lesedauer: 2 MinutenVor den Verkehrsgerichten landen auch kuiose Begebenheiten aus dem StraßenverkehrQuelle: SPSVor dem Verkehrsgericht geht es meist um Vorfahrtsregeln oder Führerscheinfragen. Manchmal gibt es aber auch ungewöhnlichere Fälle.SP-X/Köln. Ein SUV ohne Besitzer, ein wütender Tritt gegen den Blitzer – klingt kurios, ist aber juristischer Alltag. Welche Freiheiten man sich nehmen darf und wo die Grenzen liegen.
Wenn ich ein Auto finde, darf ich es behalten? So einfach ist es nicht, wie ein glücklicher Finder vor Gericht erfahren musste. Er hatte in einem Gewerbegebiet ein verlassenes SUV entdeckt und dieses dem Ordnungsamt gemeldet. Weil sich der Halter nicht ermitteln ließ, reklamierte er den Fund für sich. Das OLG Celle sah das anders: Ein Finder müsse die Fundsache an sich nehmen, ein bloßes Melden reiche nicht aus. Darüber hinaus war das Fahrzeug nach Ansicht des Gerichts nicht herrenlos. Schließlich sei er ordnungsgemäß und verschlossen abgestellt worden. (Az.: 14 U 53/24).
Darf ich aus Wut gegen einen mobilen Blitzer treten? Besser nicht: Blitzer umzustoßen ist strafbar. Auch dann, wenn die Radarfalle dabei nicht beschädigt wird. Es reicht aus, wenn sie vorübergehend lahmgelegt ist, wie das OLG Hamm geurteilt hat. In dem verhandelten Fall hatte ein Mann einer mobilen Messanlage einen Tritt verpasst, woraufhin sie etwa eine Stunde ausfiel. Schäden am Gerät entstanden dabei nicht, trotzdem muss er eine Geldstrafe von 1.600 Euro zahlen. (Az.: 4 ORs 25/25)






