GastkommentarPeter KönigDer ÖV-Kunde als Störfaktor für die BrancheDie ÖV-Branche macht die Konsumenten für fast alles verantwortlich, auch wenn diese eine Situation gar nicht beeinflussen können. Ob Netzausfall oder technisches Versagen: Immer ist der Kunde schuld. Das widerspricht den Grundsätzen im Vertragsrecht. Eine Replik.20.07.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenOft in grosser Eile, oft im dichten Gedränge. Besonderen Ärger bei Kunden verursachen die sogenannten «Sekundenbussen».Gaetan Bally / KeystoneSeit Jahren sind Bussen für Personen ohne gültigen Fahrausweis ein Dauerthema in den Medien. Das Interview mit dem Direktor des Verbandes des öffentlichen Verkehrs (VöV), Ueli Stückelberger (NZZ 3. 7. 26), sagt viel zum Kundenbild der Schweizer ÖV-Branche. Nach ihm hat das Schwarzfahren stark zugenommen, und die meisten Erwischten seien nicht gutgläubig in die Falle getappt, sondern hätten sehr wohl die ÖV-«Zeche» prellen wollen. Belege dafür liefert er allerdings nicht.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Auch wenn Schwarzfahren natürlich nicht toleriert werden kann, gibt es klar zu viele Fälle, wo der gesunde Menschenverstand die unerbittliche Schwarz-Weiss-Haltung der Branche kaum nachvollziehen kann.Zum Beispiel die «Sekundenbussen»Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBG) müssen Reisende ohne gültigen Fahrausweis einen Zuschlag bezahlen, der sich nach «dem mutmasslichen Einnahmenausfall» und dem «Aufwand, den der Reisende verursacht», richtet. Gemäss Tarif beträgt dieser Zuschlag im ersten Fall pauschal 100, dann 140 und 170 Franken. Hierfür erlaubt das PBG die Registrierung der Sünder.Besonderen Ärger verursachen dabei die sogenannten «Sekundenbussen»: Reisende, die sich erst Sekunden nach Abfahrt ihres Zuges oder Busses z. B. per Easy Ride einloggen oder ein App-Ticket lösen. Solche Passagiere verursachen aber keinen Einnahmenausfall, diese Komponente fällt also weg. Den Aufwand aber, den sie «verursachen», haben sich die Unternehmen grossenteils selber zuzuschreiben: Wo ein Blick des Kontrollpersonals oft genügen würde, erfolgen das Erfassen der Personalien, das Ausfüllen von Formularen und später die Bearbeitung im Backoffice.Dabei hat die Branche vor allem einen Fall vor Augen: Passagiere beobachten argwöhnisch die Türen, ob Kontrollpersonal einsteigt, um sich dann noch schnell zu legalisieren. Das kommt vor und verdient in der Tat keinen Schutz. Darf man aber deswegen all jene, die etwas spät klicken oder swipen, unter Generalverdacht stellen? Oft funktioniert ja aus irgendeinem Grund das Handy gerade nicht, oder man hat keine Hand frei. Dieses Problem liesse sich etwa mit Kontrollpersonal in Zivil massiv entschärfen (wie es viele Unternehmen auch tun).Die Branche verlangt kategorisch, elektronische Tickets immer zwingend vor Fahrtantritt zu lösen. Wer aber gerade noch knapp einen Zug oder einen Bus erwischt, kann ja nicht anders, als das Ticket erst im Fahrzeug zu lösen: Soll man deswegen auf die nächste Fahrt warten? Das ist weltfremd und nicht sehr kundenfreundlich. Massgeblich ist entgegen der früheren Praxis der Branche immerhin die effektive und nicht die fahrplanmässige Abfahrtszeit. Auch in der Schweiz kann der öV ja verspätet sein, und dies oft nicht nur um die paar wenigen Sekunden, die der Kundschaft um die Ohren fliegen.Ob Netzausfall oder technisches Versagen: Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Branche ist immer der Kunde schuld. Das ist unfair und widerspricht den Grundsätzen im Vertragsrecht, namentlich den AGB-Regeln: Klauseln, die unklar formuliert sind, gegen Gesetze verstossen oder den schwächeren Vertragspartner unangemessen benachteiligen, sind unwirksam. Diese Benachteiligung ist klar gegeben.Kleine, fiese TricksDass man schon immer eine Fahrkarte vor Reiseantritt habe kaufen müssen, trifft zwar zu. Nur gab es damals gar nichts anderes als Schalter oder Automaten. Neue technische Möglichkeiten sollten den Fahrgästen fair, transparent und kundenfreundlich zur Verfügung stehen – nicht gespickt mit kleinen, fiesen, aber teuren Fallen. Fahrgästen überdies, die als Steuerzahler einen grossen Teil der ÖV-Kosten tragen; die Branche hat nicht das geringste unternehmerische Risiko.Und auch keine Konkurrenz: Nur aus einer Monopolposition heraus kann sie sich ihre Haltung erlauben. Dazu passt, dass sie alle Streitfälle an die Ombudsstelle abschieben will. Dafür ist diese aber weder gedacht noch gemacht, und sie ist auch entsprechend überlastet. Wegen der Dienstverweigerung einer Branche, die den Bezug zur Realität in dieser Frage offenbar verloren hat.Es wäre an der Zeit, dass eine Gruppe gebüsster «Schwarzfahrer» – unterstützt vom Konsumentenschutz – vor Gericht geht. Die Chancen stünden gut.Peter König leitete von 2010 bis 2022 den Rechtsdienst im Bundesamt für Verkehr (BAV).Passend zum Artikel