«Im Ortsverkehr und bei S-Bahnen braucht es bei Billettkontrollen eine Nulltoleranz»Die meisten Schwarzfahrer seien nicht gutgläubige Kunden, sagt Ueli Stückelberger, der Direktor des Verbands öffentlicher Verkehr. Bei Gefängnisstrafen für nicht bezahlte Bussen handle es sich um eine gesellschaftliche Frage.02.07.2026, 16.00 Uhr3 LeseminutenDen Transportunternehmen entgehen durch Schwarzfahrer jährlich Einnahmen von bis zu 200 Millionen Franken,Gaëtan Bally / KeystoneHerr Stückelberger, die Zahl der Schwarzfahrer nimmt seit Jahren stark zu. Ist das alleine mit dem Bevölkerungswachstum zu erklären?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Nein. Die Transportunternehmen haben ihre Kontrolltätigkeit intensiviert. Zudem spielen gewisse gesellschaftliche Tendenzen eine Rolle. Bei manchen Leuten hat sich das Gefühl breitgemacht, man müsse nicht zwingend für jede Dienstleistung bezahlen. Für uns ist dies nicht hinnehmbar. Reisen ohne gültigen Fahrausweis ist kein Kavaliersdelikt, sondern zutiefst ungerecht gegenüber der grossen Mehrheit der zahlenden Kundinnen und Kunden.Welche Konsequenzen hat diese Entwicklung für die Transportunternehmen?Es kommt zu Einnahmeausfällen in erheblichem Ausmass. Die Alliance Swisspass geht davon aus, dass sich die jährlichen Einbussen auf bis zu 200 Millionen Franken belaufen. Es darf nicht sein, dass Personen, die problemlos für die Leistung aufkommen könnten, vorsätzlich schwarzfahren, weil sie dies günstiger zu stehen kommt. Das ist eine äusserst bedenkliche Entwicklung.Ueli Stückelberger, Direktor VöV.PDEin wesentlicher Teil der Fälle lässt sich auf zu spät gelöste Handy-Tickets zurückführen. In vielen Situationen dürfte es sich doch kaum um böswillige Absicht handeln.Solche Fälle existieren zweifellos. Der Grossteil der Reisenden ohne gültigen Fahrausweis besteht jedoch nicht aus gutgläubigen Passagieren, sondern aus Personen, die schlicht kein Ticket besitzen, weil sie versuchen, die Leistung unentgeltlich zu nutzen. Für Fälle zu spät gelöster Billette existiert die unabhängige Ombudsstelle des öffentlichen Verkehrs, die entsprechende Beschwerden prüft. Die Frage, in welchem Mass die Transportunternehmen Kulanz walten lassen sollen, ist ein grosses Thema. Im Ortsverkehr und bei S-Bahnen beziehungsweise im Agglomerationsverkehr braucht es bei Billettkontrollen jedoch eine Nulltoleranz. Andernfalls würden alle Fahrgäste abwarten und erst dann via App einchecken, wenn sich eine Kontrolle abzeichnet.Ausserhalb des Ortsverkehrs wäre aber mehr Kulanz möglich?Dort ist die Ausgangslage anders. Die Transportunternehmen handhaben dies gegenwärtig nicht einheitlich. Entsprechende Diskussionen sind im Gang, doch einfache Lösungen zeichnen sich nicht ab.Ist es richtig, Passagiere, denen beim Kauf ein Versehen unterläuft, wie Schwarzfahrer zu behandeln?Die Regeln müssen für alle klar und verbindlich sein. Es ist unmöglich, in jedem Einzelfall eine differenzierte Abwägung vorzunehmen.Mit der Digitalisierung haben sich auch die Gewohnheiten verändert. Viele Passagiere versuchen, ihr Billett im letzten Moment zu erwerben.Das ist korrekt. Aus diesem Grund weisen viele Transportunternehmen im Einstiegsbereich der Fahrzeuge explizit darauf hin, dass der Check-in vor Fahrtantritt zu erfolgen hat. Am fundamentalen Grundsatz, dass vor Reisebeginn ein gültiger Fahrausweis vorliegen muss, hat sich nichts geändert.Eine vollautomatische Variante, also das Fahren, ohne in der App einzuchecken, würde das Problem lösen.Wir sind überzeugt, dass es hier zu technischen Weiterentwicklungen kommen wird. Das manuelle Einchecken dürfte mittelfristig für jene Kundinnen und Kunden, die dies wünschen, obsolet werden.Die SBB und andere Bahnen zeigen Personen, die drei Mal schwarzfahren, an. Jährlich müssen rund fünftausend Personen für eine Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis, weil sie die Busse nicht bezahlen. Ist das verhältnismässig?Hier gilt es, zwei Fragestellungen voneinander zu trennen. Es geht nicht um Personen, die einmal aus Versehen zu spät eingecheckt haben. Eine Strafanzeige gibt es nur bei wiederholtem Reisen ohne gültigen Fahrausweis. Das finden wir auch richtig. Wie man mit den Leuten umgeht, die Bussen nicht bezahlen, ist ein anderes Thema. Das ist eine gesellschaftliche Herausforderung. Ersatzfreiheitsstrafen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit dem öffentlichen Verkehr. Die Kantone handhaben dies auch unterschiedlich. Manche haben Lösungen gefunden, um eine Umwandlung der Busse in eine Haftstrafe zu verhindern. Stattdessen leisten die Betroffenen beispielsweise gemeinnützige Arbeit.Gehen Sie davon aus, dass Ersatzfreiheitsstrafen eine präventive Wirkung entfalten?Wir streben diese Haftstrafen nicht an. Es handelt sich hierbei um eine generelle Frage des Strafvollzugs und des Umgangs mit uneinbringlichen Bussen.Passend zum Artikel
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Die meisten Schwarzfahrer seien nicht gutgläubige Kunden, sagt Ueli Stückelberger, der Direktor des Verbands öffentlicher Verkehr. Bei Gefängnisstrafen für nicht bezahlte Bussen handle es sich um eine gesellschaftliche Frage.






