Das Landgericht sieht Anspruch auf entgangenen Gewinn. 26 Millionen Euro für den Firmenverlust erhält die GmbH jedoch nicht.
Blick auf das geschlossene Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der haasenburg GmbH in Jessern (Brandenburg)
Patrick Pleul/dpa
Das Landgericht Potsdam hat am Freitag ein erstes Urteil im Rechtsstreit zwischen der Haasenburg GmbH und dem Land Brandenburg verkündet. Demnach wird das Land zwar „dem Grunde nach“ verurteilt, die private Heimfirma die entgangenen Gewinne zu entschädigen. Wie viel das sein wird, werde erst später in einem „Schlussurteil“ festgelegt, teilt eine Gerichtssprecherin mit. Denn noch können beide Seiten Berufung einlegen.
Die Haasenburg GmbH betrieb bekanntlich drei Kinderheime in Jessern, Müncheberg und Neuendorf am See mit zuletzt 114 Plätzen und wurde Ende 2013 geschlossen, weil die Heimaufsicht des brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) das Kindeswohl nicht mehr gegeben sah. Vorangegangen waren die Vorlage eines Untersuchungsberichts und weitere Vorkommnisse.







