PfadnavigationHomeRegionalesBerlin & BrandenburgZivilprozess: Schließung der Haasenburg-Heime rechtswidrigStand: 15:36 UhrLesedauer: 2 MinutenDas Landgericht Potsdam hat ein sogenanntes Grundurteil in der Zivilklage zur Schließung der Haasenburg-Heime durch das Land Brandenburg gesprochen. (Archivbild)Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpaDrei Heimen in Brandenburg hatte das Land aus Sorge um das Kindeswohl die Betriebserlaubnis entzogen. Der Betreiber wehrte sich. Zu einer Zivilklage liegt jetzt ein Urteil vor.Die Schließung von drei Jugendheimen der Haasenburg GmbH vor über zehn Jahren war auch nach einem Urteil des Potsdamer Landgerichts in einem Zivilverfahren rechtswidrig. Das Gericht wies zwar die Klage des Betreibers auf Schadenersatz von rund 26,3 Millionen Euro als unbegründet ab, verurteilte das Land aber zur Zahlung von entgangenem Gewinn für die Jahre 2013 bis 2024, zur Begleichung gegenwärtiger und künftiger Schäden durch die Schließung und zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.«Nach den Feststellungen der Kammer ist von einer rechtswidrigen und schuldhaften Amtspflichtverletzung des Landes auszugehen», erklärte das Landgericht in dem Urteil (Az. 4 O 330/16). Das Gericht entschied in dem sogenannten Grundurteil nur darüber, ob grundsätzlich ein Anspruch besteht. Die Frage der Höhe werde in einem Schlussurteil entschieden.Drei Heime wurden 2013 geschlossenDas Brandenburger Jugendministerium hatte die Schließung der drei Haasenburg-Heime im Unterspreewald, in Müncheberg und am Schwielochsee im Dezember 2013 angewiesen. Die Einrichtungsaufsicht hatte die Betriebserlaubnis nach Angaben des Ministeriums entzogen, weil sie das Kindeswohl in den Einrichtungen wegen akuter Gefährdungssituationen nicht mehr gegeben sah. Das Ministerium listete gravierende Vorkommnisse bis hin zu zwei Todesfällen auf, die Anlass für Kontrollen, Fachberatungen und Auflagen des Landesjugendamtes gewesen seien. Die Haasenburg GmbH reichte im Jahr 2014 Klage ein, um Entschädigung einzufordern.Oberverwaltungsgericht: Schließung war rechtswidrigDas Verwaltungsgericht Cottbus urteilte 2023 nach einer Klage der Betreiberin, dass der Entzug der Betriebserlaubnis rechtswidrig war. Das Gericht begründete die Entscheidung unter anderem damit, es habe sich nicht feststellen lassen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH gefährdet gewesen sei. Außerdem sei auch nicht feststellbar gewesen, dass die Einrichtungen nicht bereit oder in der Lage gewesen seien, eine unterstellte Gefährdung abzuwenden.Das Land Brandenburg beantragte daraufhin, Berufung zuzulassen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag 2024 ab (Az.: OVG 6 N 28/24) und bestätigte die Entscheidung aus Cottbus.dpa-infocom GmbH