Quelle: dpa Berlin/Brandenburg
17. Juli 2026, 15:32 Uhr
Das Landgericht Potsdam hat ein sogenanntes Grundurteil in der Zivilklage zur Schließung der Haasenburg-Heime durch das Land Brandenburg gesprochen. (Archivbild)
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Die Schließung von drei Jugendheimen der Haasenburg GmbH vor über zehn Jahren war auch nach einem Urteil des Potsdamer Landgerichts in einem Zivilverfahren rechtswidrig. Das Gericht wies zwar die Klage des Betreibers auf Schadenersatz von rund 26,3 Millionen Euro als unbegründet ab, verurteilte das Land aber zur Zahlung von entgangenem Gewinn für die Jahre 2013 bis 2024, zur Begleichung gegenwärtiger und künftiger Schäden durch die Schließung und zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.








