Jens Spahn und sein Mann haben durch eine Leihmutter in den USA einen Sohn bekommen – damit umgehen sie das Verbot in DeutschlandNoch 2020 sprach sich der heutige Unions-Fraktionsvorsitzende gegen die Leihmutterschaft aus. Auch seine Partei, die CDU, hält an dem Verbot in Deutschland fest. Kritik an Spahn blieb nicht aus.16.07.2026, 17.20 Uhr5 LeseminutenDer CDU-Politiker Jens Spahn (r.) im Juli 2021 mit seinem Mann Daniel Funke vor dem Schloss Bellevue.Christoph Soeder / APDer Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern eines Sohnes geworden. Ihr Sohn wurde in den USA von einer Leihmutter ausgetragen, wie die «Bild»-Zeitung berichtete. Die Frau solle auch künftig im Leben des Kindes eine Rolle spielen. «Sie gehört nun quasi zur Familie und wird Georgs Lebensweg begleiten», teilten Spahn und sein Mann mit. Beide wollen bis Anfang August mit ihrem Baby «eine ruhige Zeit» in den USA verbringen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Spahn ist damit nach Hendrik Streeck, dem Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der zweite prominente CDU-Bundestagsabgeordnete, der ein Kind über eine Leihmutter bekommen hat. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das vor allem von Paaren in Anspruch genommen wird, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können. In diesem Fall erklärt sich eine Frau vertraglich dazu bereit, ein Kind für die Wunscheltern auszutragen und es ihnen nach der Geburt zu übergeben.Die Leihmutter wird bei dieser Methode meist künstlich befruchtet. Zunächst wird die Eizelle der Wunschmutter oder einer Spenderin im Labor mit dem Samen des künftigen Vaters oder eines Spenders befruchtet. Der Embryo, der dadurch entsteht, wird dann der Leihmutter eingesetzt. Möglich ist auch, dass die Eizelle der Leihmutter befruchtet wird; in diesem Fall wäre sie genetisch die Mutter des Kindes. Dieses Verfahren wird heute aber nur selten praktiziert.In den USA werden jährlich etwa 1700 Kinder durch eine Leihmutter geborenIn Deutschland ist die Vermittlung von Leihmüttern und ihre ärztliche Begleitung laut dem Embryonenschutzgesetz jedoch verboten. Auch Eizellenspenden sind nicht erlaubt.Um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen, weichen viele Paare daher auf Länder aus, in denen die Leihmutterschaft erlaubt ist, etwa in die Ukraine, wo laut Schätzungen pro Jahr zwischen 3000 und 3500 Babys auf diese Weise geboren werden. In den USA sind es etwa 1700 Kinder. Inzwischen gibt es viele Agenturen, die heterosexuellen und homosexuellen Paaren sowie Singles eine Leihmutter vermitteln. Die Kosten liegen meist zwischen 110 000 und 200 000 Dollar.Auch Jens Spahns Partei, die CDU, lehnt die Leihmutterschaft bis jetzt kategorisch ab. Erst auf dem Parteitag im Februar bekräftigte sie das bestehende Verbot der Leihmutterschaft, «um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern». Dies gelte nicht nur für die kommerzielle, sondern auch für die altruistische Leihmutterschaft, hiess es, also auch für jene Vereinbarungen, bei denen eine Frau ein Kind für andere Personen austrägt, ohne dafür eine Bezahlung zu bekommen.An dieser Position halte die CDU fest, teilte eine Sprecherin der Partei am Donnerstag mit: «Die CDU Deutschlands hat einen klaren Parteitagsbeschluss. Die geltende Rechtslage in Deutschland soll aus Sicht der Partei bleiben, wie sie ist.»Während die «Bild»-Zeitung Spahns Mitteilung über seine Elternschaft in grosser Aufmachung freundlich begleitete, warfen Teile der Gesellschaft und andere Medien, darunter das Magazin «Queer», Spahn daher «Doppelmoral» vor.Auch Thorsten Alsleben, der Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, übte an Spahns Vorgehen indirekt Kritik, auch wenn er den Unions-Fraktionschef nicht explizit nannte. Alsleben schrieb auf X, «jeder Mandatsträger einer C-Partei» solle sich an «diesen sehr guten Beschluss» gebunden fühlen.Hohe Hürden für Paare mit unerfülltem KinderwunschGenerell stehen Paare und Alleinstehende mit unerfülltem Kinderwunsch in Deutschland vor hohen Hürden. Bei einer künstlichen Befruchtung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten meist zu 50 Prozent für bis zu drei Versuche. Dies gilt aber nur für verheiratete Paare; ausserdem darf die Frau das 39. und der Mann das 49. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Da viele Paare oft mehr als drei Behandlungszyklen benötigen, entstehen meist hohe Kosten. Unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare sowie Alleinstehende erhalten in der Regel keine oder nur eingeschränkte finanzielle Unterstützung.Auch die Adoption ist für viele Paare keine einfache Alternative. Zwar schreibt das Gesetz kein Höchstalter vor; es wird jedoch empfohlen, dass der Altersabstand zwischen Eltern und Kind nicht grösser als 40 Jahre ist. Seit 2017 dürfen in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Ehepaare Kinder adoptieren. Da aber nur wenige Kinder freigegeben werden und es gleichzeitig viele Bewerber gibt, müssen auch sie oft auf das Ausland ausweichen.Kritiker: Kinder werden zu handelbaren ObjektenVon allen Verfahren ist es jedoch die Leihmutterschaft, die höchst umstritten ist – aus ethischen, medizinischen, psychologischen und sozialen Gründen. Ihre Legalisierung ist in Deutschland nicht in Sicht. Kritiker führen zahlreiche Argumente gegen die Methode an. So weisen sie darauf hin, dass die Hormonbehandlungen und die Schwangerschaften für die Leihmütter ein gesundheitliches Risiko darstellen. Beides kann zu Komplikationen führen, gegen die die Frauen möglicherweise nicht ausreichend abgesichert sind.Da das Baby nach der Geburt sofort von der Mutter getrennt wird, warnen Kritiker ausserdem vor psychischen Belastungen für beide Seiten. Auch für das Kind selbst befürchten Kritiker mögliche Probleme: Da es bei der Leihmutterschaft eine Trennung zwischen der genetischen, der gebärenden und der sozialen Elternschaft gibt, könnte das Kind später Schwierigkeiten haben, seine Identität herauszubilden.Ein weiterer Einwand der Kritiker: Kinder und die Körper der Frauen erscheinen als handelbare Objekte, während Schwangerschaften und Geburten auf den rein funktionalen Reproduktionsprozess reduziert werden. Nicht zuletzt spielen auch wirtschaftliche Faktoren eine Rolle. Viele Leihmütter entschliessen sich aus finanzieller Not zu dem Schritt. Kritiker warnen daher vor einem System der Ausbeutung, das besonders vulnerable Frauen ausnutzt. Die Uno-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, fordert in einem Bericht bereits das weltweite Verbot aller Formen der Leihmutterschaft.Spahn im Jahr 2015: «Kann mich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden»Auch Spahn selbst sprach sich bisher gegen Leihmutterschaft aus. 2015 schrieb er in einem Gastbeitrag für das Magazin «GQ»: «Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.»Fünf Jahre später stellte die FDP eine Kleine Anfrage an die damalige schwarz-rote Bundesregierung, in der Spahn Gesundheitsminister war. Darin fragte die FDP-Fraktion unter anderem, ob die geltenden Regeln zur Leihmutterschaft in Deutschland noch zeitgemäss seien.In ihrer Antwort zeigte sich die Bundesregierung gegenüber einer Liberalisierung der Gesetze kritisch. Bei einer sogenannten gespaltenen Mutterschaft, bei der also die genetische und die austragende Mutter nicht identisch sind, sei eine Gefährdung des Kindswohls zu befürchten. Zuständig für die Antwort war damals Spahns Gesundheitsministerium.Passend zum Artikel