Das Oberlandesgericht hat unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden zurückgewiesen. Juristisch ist der Fall entschieden. Gesellschaftlich beginnt er für uns erst.Für alle, die den Vorgang nicht verfolgt haben: Eine Plattform, die sich selbst als Faktenchecker bezeichnet, veröffentlichte eine Analyse über einen OAZ-Artikel und den verantwortlichen Redakteur. Als wir die darin enthaltenen Diskreditierungen gegen unseren Mitarbeiter gerichtlich überprüfen ließen, verteidigte die Gegenseite diese nicht über ihren Tatsachen-, somit Faktengehalt, sondern berief sich einfach auf Meinungen und Wertungen.