Quelle: dpa Sachsen

14. Juli 2026, 16:15 Uhr

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden: Das Blog-Portal «Volksverpetzer» darf die «OAZ» weiterhin kritisch kommentieren. (Archivbild)

© Sebastian Kahnert/​dpa

Die «Ostdeutsche Allgemeine Zeitung» («OAZ») hat keinen Anspruch auf die Unterlassung kritischer Äußerungen durch das Blog-Portal «Volksverpetzer». Eine entsprechende Beschwerde der «OAZ» hat das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag zurückgewiesen.