Meinungsfreiheit und Pressefreiheit gehen vor: Die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“ (OAZ) ist nach dem Landgericht Dresden auch vor dem Oberlandesgericht Dresden gescheitert. Äußerungen im Blog „Volksverpetzer“ müssen weder zurückgenommen noch zensiert werden. Es ist ein Sieg auf ganzer Linie für die Journalisten Matthias Meisner und Oliver Rautenberg.Im April hatten sie den Artikel „OAZ relativiert rechte Öko-Sekte“ veröffentlicht. Analysiert wurde darin die OAZ-Berichterstattung über eine Waldorfschule und eine dort geschasste Lehrerin. Gegen elf Äußerungen im „Volksverpetzer“ wehrte sich die OAZ vorgerichtlich, später (nur noch) gegen sechs Äußerungen gerichtlich; nun im einstweiligen Verfügungsverfahren (Aktenzeichen: 4 W 344/26).Meinungsäußerungen, keine strafbare BeleidigungDabei argumentierte die OAZ, dass der „Volksverpetzer“ selbst damit werbe, Fakten – statt Meinungen – zu präsentieren. Man könne sich beim „Volksverpetzer“ daher nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Das Gericht urteilte indes, die Berichterstattung sei hinzunehmen. Wie bereits beim Landgericht haben die Richter auch diesmal auf eine umfassende Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines OAZ-Journalisten verwiesen. Es sei insbesondere zulässig, den OAZ-Journalisten als „Faktenleugner“, „Anthroposophie-Funktionär“ und „selbsternannten Philosophen“ zu bezeichnen, weil es sich dabei nicht um beweisbare Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen handele, die keine strafbare Beleidigung oder Schmähkritik enthielten.Ein weiterer Streitpunkt war die Kapitelüberschrift „Rechte Öko-Sekte sei rechts? – die OAZ: ‚Von wegen!‘“. Im OAZ-Artikel gab es keine Äußerung mit dem Inhalt „von wegen“. Nun urteilte das Gericht, der verständige Durchschnittsleser verstehe dies nicht als OAZ-Zitat, sondern fasse die Überschrift als Zusammenfassung des nachfolgenden Artikelabschnitts auf.Weitere von der OAZ beanstandete Behauptungen waren wahr oder bereits im Ausgangspunkt nicht geeignet, den OAZ-Journalisten in seinen Grundrechten zu verletzen. Auch im Gesamtzusammenhang des Artikels werde durch die Äußerungen im „Volksverpetzer“ kein Bild gezeichnet, das den OAZ-Journalisten oder seine Zeitung in Persönlichkeitsrechten verletze.Zur F.A.Z. sagt „Volksverpetzer“-Autor Meisner: „Dass ausgerechnet Holger Friedrichs Ostdeutsche Allgemeine ein gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit hat, verwundert, gemessen am eigenen Anspruch, doch sehr. Dass gegen unbequeme Äußerungen aggressiv und auch juristisch vorgegangen wird, spricht Bände. Ein gutes Zeichen, dass das Oberlandesgericht Dresden hier einen Riegel vorgeschoben hat, ein Sieg für die Pressefreiheit. Die kritische Auseinandersetzung mit Friedrichs publizistischen Treiben und seinen Sympathien für Kreml, AfD und BSW bleibt auf der Tagesordnung.“Da das Urteil einem einstweiligen Verfügungsverfahren ergangen ist, ist hiergegen kein Rechtsmittel mehr eröffnet.
"Volksverpetzer" gewinn vor Gericht gegen OAZ
Holger Friedrichs „Ostdeutsche Allgemeine“ wollte Meinungen über einen seiner Artikel verbieten lassen. Damit ist er vor Gericht gescheitert. So bleibt der Meinungskorridor breit, auch wenn das dem Verleger nicht gefällt.







