Holger Friedrichs „Ostdeutsche Allgemeine“ wollte Meinungen über einen seiner Artikel verbieten lassen. Damit ist er vor Gericht gescheitert. So bleibt der Meinungskorridor breit, auch wenn das dem Verleger nicht gefällt.

Dresden (dpa/sn) - Die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“ („OAZ“) hat keinen Anspruch auf die Unterlassung kritischer Äußerungen durch das Blog-Portal „Volksverpetzer“. Eine…

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Medienstreit“. Lesen Sie jetzt „Gericht: Kritik an «OAZ» durch «Volksverpetzer» erlaubt“.