F.A.Z. Premium FinanzenDer Steuertipp : Gekündigt, aber noch Resturlaub übrigVon Daniela Adler14.07.2026, 10:04Lesezeit: 2 Min.Wenn Mitarbeiter gehen müssen, haben sie oft noch Urlaubstage offen. Wollen sie sich diese auszahlen lassen, ist einiges zu beachten.
Was bei den Resturlaubstagen nach einer Kündigung zu beachten ist
Wenn Mitarbeiter gehen müssen, haben sie oft noch Urlaubstage offen. Wollen sie sich diese auszahlen lassen, ist einiges zu beachten.








