KommentarMehr Freiheit am Sonntag – warum die Schweiz beim Ladenschluss liberaler werden mussDie Schweiz reguliert im Detailhandel an den Realitäten und an den Konsumenten vorbei. Sogar Frankreich zeigt sich bei den Sonntagsverkäufen flexibler.14.07.2026, 05.35 Uhr6 LeseminutenWie weit links schlägt das Herz von Daniel Jositsch noch? Diese Frage stellten sich die Genossinnen und Genossen vor seinem Parteiaustritt immer wieder. Am 9. Juni fiel die Antwort eindeutig aus: Jositsch musste sich zwischen dem liberalen Anliegen des von ihm repräsentierten Standes Zürich und den Grundwerten der SP entscheiden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Anlass für sein Bekenntnis war eine Zürcher Standesinitiative, die mehr Flexibilität bei den Ladenöffnungszeiten fordert. Statt wie bisher vier sollen die Kantone künftig zwölf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr erlauben dürfen. In der Ständeratsdebatte sang Jositsch das Hohelied der kleinen Ladenbesitzer, die seiner Meinung nach von dieser Liberalisierung nicht profitieren, sondern noch mehr unter den grossen Handelsketten leiden würden.«Fast konnte man meinen, Jositsch bewerbe sich um Wiederaufnahme in die SP», so wunderte sich die NZZ über die erfolgreiche klassenkämpferische Rhetorik. Jositschs Nein sorgte nämlich dafür, dass es zu einem Patt kam und der Ständerat mit Stichentscheid des Präsidenten nicht auf die Standesinitiative eintrat.Bürgermeister entscheiden über SonntagsverkäufeEs ist alles andere als ein Zufall, dass Jositsch bei den Linken mit dem Widerstand gegen eine Vorlage punkten konnte, die eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten anstrebt. Seit Jahrzehnten blockiert eine von den Gewerkschaften angeführte Allianz aus linken und konservativen Kreisen jegliche Liberalisierung in diesem Bereich. Dabei wird praktisch um jedes Verkaufsgeschäft gerungen, das am Sonntag geöffnet sein darf.Manchmal hilft in solch verfahrenen Situationen ein Blick ins benachbarte Ausland – in diesem Fall nach Frankreich. Ausgerechnet das Land der beinharten Gewerkschaften regelt seine Sonntagsverkäufe liberal. Historisch war die Gesetzgebung in Frankreich extrem restriktiv, ganz ähnlich, wie es in der Romandie heute noch ist.Die Wende brachte 2015 die «Loi Macron»: Der damalige Wirtschaftsminister und heutige Präsident leitete eine Kehrtwende ein und weitete die traditionellen «Sonntage des Bürgermeisters» (dimanches du maire) massiv aus. Durften Lokalpolitiker ab Anfang des 20. Jahrhunderts lediglich fünf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr bewilligen, schraubte Emmanuel Macron dieses Limit auf zwölf Sonn- und Feiertage hoch. Was der Kanton Zürich mit seiner Standesinitiative fordert, ist in Frankreich damit seit gut zehn Jahren gelebte Realität.Dieser Öffnungsschritt war nicht umsonst zu haben. So dürfen die betroffenen Geschäfte nur Arbeitnehmer beschäftigen, die sich freiwillig bereit erklären, an einem Sonntag zu arbeiten. Jeder betroffene Angestellte hat zudem Anspruch auf einen Ersatzruhetag und erhält den doppelten Lohn. Solche Auflagen werden von den Arbeitgeberverbänden und den bürgerlichen Parteien in der Schweiz abgelehnt. Doch in Frankreich sind alle zufrieden: die lokalen Politiker, die im zentralistischen Frankreich selbst Entscheidungen treffen dürfen, die Ladenbesitzer, die ihren Umsatz steigern können, und die Angestellten, die sich etwas dazuverdienen können.Derweil nimmt die Diskussion um die Ladenschlussgesetze in der Schweiz immer seltsamere Züge an. So ordnete das Luzerner Justizdepartement im März 2024 an, dass die beliebten unbedienten Hofläden unter der Woche ab 19 Uhr ihre Türen schliessen müssen. Am Sonntag dürfen sie gar nicht geöffnet werden. Grund dafür ist nicht das Arbeitsgesetz, das Sonntagsarbeit verbietet, sondern das im Kanton Luzern strenge Ladenschlussgesetz. In den meisten Nachbarkantonen sind 24-Stunden-Hofläden hingegen erlaubt.Streitobjekt HoflädenInzwischen hat das Luzerner Kantonsparlament reagiert und ist sogar noch einen Schritt weitergegangen. Künftig sollen alle Selbstbedienungsläden von 5 bis 22 Uhr geöffnet sein dürfen. Ob diese Mini-Liberalisierung allerdings durchkommt, ist fraglich. Einerseits fiel die Abstimmung im Kantonsrat mit 56 zu 55 Stimmen denkbar knapp aus. Andererseits wollen SP, Gewerkschaften und SVP die Lockerung mit dem Referendum bekämpfen. Voraussichtlich im September entscheidet das Volk in letzter Instanz, und dieses hat in Luzern schon mehrmals Liberalisierungen in diesem Bereich abgelehnt.Spannend ist das Verhalten der SVP, die in Wirtschaftsfragen sonst häufig liberal politisiert: Die Volkspartei wollte die erweiterten Öffnungszeiten strikt auf Hofläden beschränken, um die heimische Landwirtschaft gezielt zu fördern. Hätten auch Grossverteiler das Recht, unbediente Mini-Shops (bis 30 Quadratmeter) aufzustellen und spätabends zu betreiben, fiele dieser Standortvorteil für die Bauern komplett weg. Der SVP war der lokale Heimatschutz in diesem Fall wichtiger als kundenfreundliche Öffnungszeiten.Die Tatsache, dass die Schweiz in Sachen Ladenöffnungszeiten ein Flickenteppich ist, ist nicht zuletzt auf solche kleingeistigen Haltungen zurückzuführen.In den Kantonen Zürich, Aargau, Graubünden, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus und Appenzell Ausserrhoden gibt es keine staatlichen Ladenöffnungszeiten mehr. Jedes Geschäft kann selbst entscheiden, wann es von Montag bis Samstag öffnet oder schliesst. Eingeschränkt werden die Öffnungszeiten unter der Woche nur durch das Nachtarbeitsverbot des Bundes ab 23 Uhr.Einige Kantone wie Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Schaffhausen, das Tessin, der Thurgau oder Zug verfügen noch über Ladenschlussgesetze. Doch die Rahmenbedingungen sind oft grosszügig formuliert. Unter der Woche gibt es oft gar keine Einschränkungen und am Samstag nur eine moderate Abend-Sperrstunde.Eher restriktiv sind die Gesetze in Luzern, Bern, St. Gallen, der Waadt und Solothurn. Sie erlauben beispielsweise einmal pro Woche einen Abendverkauf. An den restlichen Tagen gelten feste Sperrstunden, die oft zwischen 18 Uhr 30 und 19 Uhr liegen.Restriktiv sind die Ladenschlussgesetze vor allem in der Westschweiz. Der Tourismuskanton Wallis ist vergleichsweise liberal. In den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg und Genf hat der Arbeitnehmerschutz höchste Priorität.Trotz allen Vorbehalten: Es ist richtig und gewollt, dass die Kantone die Ladenöffnungszeiten auf ihrem Gebiet selbst regeln. Eine landesweite Lösung mit einem nationalen Mindeststandard ist nicht notwendig. Zu Recht hat der Ständerat diesem Ansinnen vor zehn Jahren eine Absage erteilt. Ein solcher Schritt wäre ein zu grosser Eingriff in die föderalen Kompetenzen.Die Ideallösung wäre es, die staatlichen Regulierungen in diesem Bereich in der ganzen Schweiz abzuschaffen. Das ist jedoch Wunschdenken – derzeit hat jeder Kanton die Öffnungszeiten, die er verdient. Seit 2015 haben mehrere Volksabstimmungen über Liberalisierungen stattgefunden, aus denen sich keine eindeutige Tendenz ablesen lässt: Das Tessin und Genf nahmen moderate Ausweitungen an, in Bern, im Wallis und in St. Gallen hingegen scheiterten die Lockerungen an der Urne.Diese Entscheidungen gilt es zu akzeptieren. Ob sie jedoch auch gut für die Wirtschaft und die Kunden sind, ist eine andere Frage. Die historisch gewachsenen Ladenöffnungszeiten entsprechen nicht mehr dem Konsumverhalten. Die Schweiz reguliert im Detailhandel an den Realitäten der Verbraucher vorbei und schwächt damit ihre Wettbewerbsfähigkeit unnötig.Wer beispielsweise vor einem geschlossenen Selbstbedienungsladen im Kanton Luzern steht, kann die gewünschten Güter des täglichen Gebrauchs an einem Bahnhof oder in einem Laden jenseits der Kantonsgrenze kaufen. Was im Kleinen gilt, gilt auch im Grossen. Während sich der stationäre Detailhandel vielerorts noch an Vorschriften aus dem letzten Jahrhundert halten muss, sind Amazon, Galaxus und Co. sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag geöffnet.Angesichts solcher Ungleichheiten ist es besonders ärgerlich, dass moderate Liberalisierungsversuche regelmässig scheitern. So wollte Wirtschaftsminister Guy Parmelin den Kantonen erlauben, spezifische «Tourismusquartiere» festzulegen. Profitieren sollten davon Städte mit über 60 000 Einwohnern und einem Anteil von mindestens 50 Prozent ausländischen Hotelgästen. Dadurch hätten die Geschäfte an der Zürcher Bahnhofstrasse oder an der Rue du Rhône in Genf sonntags öffnen dürfen.Diese Änderung der Verordnung zum Arbeitsgesetz scheiterte 2025 bereits in der Vernehmlassung, die nach altbekanntem Muster ausfiel. Gewerkschaften, linke Parteien und Kirchen liefen Sturm gegen den Versuch, die Sonntagsruhe aufzuweichen. Kleinere Städte und ländliche Kantone fühlten sich benachteiligt, da die Grenzwerte auf Grossstädte zugeschnitten waren. Die Wirtschaftsorganisationen und Arbeitgeberverbände kritisierten die Lockerung als zu wenig weitgehend.Pragmatische Lösungen forcierenNach diesem Fiasko kommt dem eingangs erwähnten Vorschlag des Kantons Zürich, zwölf verkaufsoffene Sonntage ohne Bewilligung zu erlauben, eine umso grössere Bedeutung zu. Für ihn besteht auch nach dem äusserst knappen Nein im Ständerat immer noch Hoffnung. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat nämlich Ende Juni beschlossen, die Standesinitiative nicht abzuschreiben und den Ansatz weiter zu verfolgen.Schweizer Gewerkschafter und linke Parlamentarier könnten die Gelegenheit nutzen, um sich mit ihren französischen Genossen über die realen Auswirkungen der «dimanches du maire» auszutauschen. Als «Affront gegenüber den Beschäftigten in einer Branche, die schon heute von tiefen Löhnen und hohem Druck geprägt ist», wie die SP in einer Medienmitteilung wettert, wird die Reform im Nachbarland offenbar nicht wahrgenommen.Mehr Flexibilität und Grosszügigkeit wäre allerdings auch von den Arbeitgebern in der Schweiz gefragt, um die Sonntagsarbeit für die Angestellten attraktiver zu machen. Schliesslich sind sie auf motiviertes Personal angewiesen. Vielleicht würde es helfen, das Projekt in der Schweiz in «Sonntage der Kunden» umzubenennen. Denn genau aus dieser Perspektive müsste die Thematik der Ladenöffnungszeiten primär betrachtet werden.Passend zum Artikel