Sie gilt als nachhaltige Alternative zur klassischen Erd- oder Feuerbestattung und wird von vielen als Bestattungsmethode der Zukunft gehandelt. Bei der Reerdigung wird der Körper in einem sogenannten Kokon – gefüllt mit Heu, Stroh, Blumen und Aktivkohle – innerhalb weniger Wochen zu Erde umgewandelt. Diese wird dann wie bei einer konventionellen Bestattung auf einem Friedhof beigesetzt. Doch so natürlich die Bestattungsform auch sein mag: In nahezu allen Bundesländern ist die Reerdigung bislang nicht offiziell zugelassen. Einzig in Schleswig-Holstein ist sie nach einer ersten Pilotphase nun dauerhaft erlaubt.

Reerdigung: „Für Mensch und Umwelt unbedenklich“

Anders als bei einer Feuerbestattung wird bei der Reerdigung für die Zersetzung des Leichnams keine zusätzliche Energie von außen benötigt. Der Prozess erfolgt allein durch Mikroorganismen, die sich in den beigelegten Pflanzen und im menschlichen Körper befinden. Befürworter argumentieren zudem, dass die Reerdigung schneller ablaufe und das Risiko sogenannter Wachsleichen – also nicht vollständig zersetzter Überreste – entfalle.

Im nördlichsten Bundesland begann die Reerdigungs-Probezeit bereits vor vier Jahren: Sowohl in Mölln als auch in der Landeshauptstadt Kiel ist die Bestattungsart seit 2022 möglich. Begleitet wurde die Pilotphase von der Universität Leipzig, die Proben aus der Erde im Kokon sowie aus der späteren Beisetzungsstelle untersuchte.Nun hat der Landtag von Schleswig-Holstein die Reerdigung als dritte Bestattungsart dauerhaft gesetzlich eingeführt. Das Urteil von Justiz- und Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU): Die Reerdigung ist für Mensch und Umwelt unbedenklich.