Schleswig Holstein erlaubt als erstes Bundesland eine dritte Bestattungsform neben der Erdbestattung und der Feuerbestattung. Der Landtag in Kiel verabschiedete am Donnerstag einstimmig einen Gesetzentwurf, der künftig die sogenannte „Reerdigung“ ermöglicht. In diesem „Verfahren zur beschleunigten Verwesung von Leichen“ werden die sterblichen Überreste in einem geschlossenen Behälter in Heu, Stroh, Grünschnitt und andere pflanzliche Stoffe eingebettet und binnen etwa 40 Tagen zu Erde umgewandelt. Diese muss anschließend wie bisher auf einem Friedhof beigesetzt werden. Der sogenannte Friedhofszwang bleibt auch für diese Bestattungsform erhalten. Die Sargpflicht entfällt bei dieser Bestattungsform.Es ist das erste Mal seit rund 150 Jahren, dass in Deutschland eine neue Bestattungsform eingeführt wird. Die ersten Feuerbestattungen wurden 1874 vorgenommen, vier Jahre später wurde in Gotha das erste Krematorium in Betrieb genommen.Die Kirchen haben keine EinwändeDas Verfahren ist in Schleswig-Holstein seit 2022 im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt worden. Der Gesetzentwurf wurde von CDU, SPD, Grünen, FDP und dem Südschleswigschem Wählerverband in den Landtag eingebracht. Auch Vertreter der beiden großen Kirchen hießen die neue Bestattungsform gut.Die Bischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für den Sprengel Schleswig und Holstein, Nora Steen, bezeichnete die neue Bestattungsart Anfang Mai als würdige und verantwortbare Form des Abschieds. Die Vertreterin des Erzbistums Hamburg bei Landtag und Landesregierung nannte das Verfahren Anfang Mai eine wirkliche Alternative zu den bisherigen Bestattungsformen. „Wir stehen der neuen Bestattungsform grundsätzlich sehr positiv gegenüber“, sagte Beate Bäumer auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur. Zwar bleibe die klassische Erdbestattung die bevorzugte Form. Entscheidend sei jedoch ein pietätvoller Umgang mit den Verstorbenen sowie der rücksichtsvolle Umgang mit den Hinterbliebenen.Zu den Folgen der neuen Bestattungsart heißt es in dem Gesetzentwurf, sie könne „in gewissem Umfang eine finanzielle Entlastung bei den Friedhofsträgern (Religionsgemeinschaften sowie Gemeinden und Städten) aufgrund einer möglicherweise etwas höheren Nutzung der Friedhöfe“ bringen.