PfadnavigationHomeRegionalesHamburgBestattungsreform„Selbstbestimmung ernst nehmen“ – „Reerdigung“ als feste Alternative in Schleswig-HolsteinVeröffentlicht am 28.04.2026Lesedauer: 3 MinutenHeu, Stroh, Blumen und eine Holzfigur liegen in einem „Kokon“ bei einem Pressegespräch zur Bestattungsform „Reerdigung“ in der Kapelle auf dem Kieler Friedhof EichhofQuelle: Christian Charisius/dpaSchleswig‑Holstein könnte bundesweit vorangehen: Als erstes Land will es die Reerdigung dauerhaft erlauben. Auch in Hamburg wächst der Druck, das Bestattungsrecht zu modernisieren und mehr Wahlfreiheit am Lebensende zu schaffen.Ein Leichnam soll künftig zu Erde werden dürfen, bevor er beigesetzt wird – der schleswig-holsteinische Landtag will die sogenannte Reerdigung als dritte Bestattungsform neben Erd‑ und Feuerbestattung gesetzlich verankern. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW sieht vor, das bislang erprobte Verfahren dauerhaft im Bestattungsrecht zuzulassen. Die erste Lesung soll in der Plenarwoche Anfang Mai stattfinden.„Menschen haben individuelle Vorstellungen davon, wie ihr letzter Weg aussehen soll. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, diesen Wunsch nach Selbstbestimmung ernst zu nehmen und dafür einen würdevollen und rechtssicheren Rahmen zu schaffen“, sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP‑Landtagsfraktion, Heiner Garg. Mit dem Gesetzentwurf reagierten die Fraktionen auf veränderte gesellschaftliche Erwartungen an Bestattung und Trauer.Lesen Sie auchBei der Reerdigung wird der Körper der verstorbenen Person in einem sargähnlichen, geschlossenen Behältnis auf pflanzliches Material gebettet. Innerhalb von rund 40 Tagen verwest der Körper in diesem Kokon fast vollständig, am Ende bleiben Humus und einzelne Knochen übrig. Die menschlichen Überreste werden anschließend auf einem Friedhof beigesetzt. Erprobt wird die Reerdigung in Schleswig‑Holstein seit Februar 2022. Gestartet war das Projekt mit behördlicher Duldung auf dem Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde in Mölln (Kreis Herzogtum Lauenburg). Im Jahr 2023 kam eine Kapelle auf dem Kieler Parkfriedhof Eichhof als weiterer Standort hinzu. Anbieter ist das Berliner Unternehmen „Meine Erde“.Pilotphase wurde verlängertUrsprünglich war die Pilotphase zeitlich begrenzt und sollte bereits beendet sein. Sie wurde jedoch im Jahr 2024 verlängert. Zwar lagen zu diesem Zeitpunkt bereits positive Zwischenergebnisse vor, für eine dauerhafte gesetzliche Regelung fehlten aus Sicht von Landespolitik und Behörden jedoch noch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse sowie eine ausdrücklich geregelte rechtliche Grundlage. Mit der Einführung einer sogenannten Experimentierklausel im Bestattungsgesetz sollte Zeit gewonnen werden, um weitere Daten zu Umwelt‑, Gesundheits‑ und Verfahrensfragen zu erheben. Die Erprobungsphase endet nun am 7. Juni 2026.Lesen Sie auchBislang wurden mehr als 70 Reerdigungen durchgeführt. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig begleitete das Verfahren wissenschaftlich und stufte es als unbedenklich für Mensch und Umwelt ein. Diese Bewertung ist ein zentrales Argument in der Begründung des Gesetzentwurfs.Zugleich macht der Entwurf deutlich, dass die neue Bestattungsform nicht ohne umfassende Vorgaben eingeführt werden soll. Rechtlich ordnet der Gesetzentwurf das Verfahren als sogenannte zweistufige Bestattungsart ein – vergleichbar mit der Feuerbestattung, bei der auf die Einäscherung ebenfalls eine Beisetzung folgt. Reerdigungen dürfen demnach nur in zugelassenen und geeigneten Einrichtungen stattfinden. Vorgesehen sind Dokumentations‑ und Nachweispflichten sowie eine Verordnungsermächtigung, mit der das Land technische Anforderungen, Betrieb und Überwachung detailliert festlegen kann – unter anderem unter Berücksichtigung des Umwelt‑, Immissionsschutz‑ und Baurechts. Die Standards orientieren sich dabei an denen von Krematorien.Behutsame Liberalisierung auch in Hamburg gefordertWie groß die Debatte um neue Bestattungsformen inzwischen ist, zeigt der Blick über Schleswig‑Holstein hinaus. In Hamburg fordert die CDU‑Fraktion in einem Bürgerschaftsantrag eine behutsame Liberalisierung des Bestattungsrechts. Ziel sei mehr Wahlfreiheit am Lebensende, unter anderem durch neue Bestattungsformen und eine mögliche Lockerung des Friedhofszwangs.Auch in Niedersachsen ist Bewegung erkennbar. Dort setzen sich die Grünen für eine umfassende Novellierung des Bestattungsgesetzes ein. Ziel sei es, den Friedhofszwang zu lockern, alternative Bestattungsformen rechtlich abzusichern und Selbstbestimmung sowie ökologische Nachhaltigkeit stärker in den Mittelpunkt der Gesetzgebung zu rücken. Verfahren wie die Reerdigung sollen nach dem Willen der Grünen als klimaschonende Alternative zur Erd‑ und Feuerbestattung ermöglicht werden. Zudem fordern sie eine stärkere interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts, um religiöse und weltanschauliche Riten diskriminierungsfrei zu ermöglichen.epd/juve