Ulrich Siegmund führt mit der AfD seit Monaten in den Umfragen und will in die Staatskanzlei Sachsen-Anhalts einziehen. In zahlreichen Interviews versucht er zugleich, die Erwartungen an eine mögliche Regierung unter seiner Führung zu dämpfen: Die AfD habe einen langfristigen Plan, vieles lasse sich ohne Veränderungen im Bund nur schwer umsetzen. Eine Wende für ganz Deutschland also. Nicht unbedingt in 100 Tagen.
Auf genau diese Schwachstelle im eigenen Wahlkampf zielt nun ein Zehn-Punkte-Plan, den die AfD am vergangenen Samstag auf ihrem Parteitag in Magdeburg vorgestellt hat. „100 Tage für Sachsen-Anhalt!“, steht darauf. Darunter: „Was wir sofort tun werden.“ Darüber lächelt Siegmund mit erhobenem Daumen, daneben der Wahlkampfslogan „Alles ist möglich“. Aber wie viel ist möglich? Was kann die AfD in 100 Tagen in der Staatskanzlei tatsächlich umsetzen?
Medienstaatsvertrag mit Kündigungsfrist
Als erste öffentlichkeitswirksame Amtshandlung will Siegmund die Rundfunkstaatsverträge kündigen. Wirksam würde ein Austritt aus dem Medienstaatsvertrag und dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nach der Landtagswahl aber frühestens zum 31. Dezember 2028. Beide Verträge können mit einer Frist von einem Jahr jeweils nur zum Ende eines geraden Kalenderjahres gekündigt werden. Für den MDR-Staatsvertrag gilt eine Kündigungsfrist von zwei Jahren. Er könnte damit ebenfalls zum Ende 2028 gekündigt werden.











