Ein Auto ohne AdBlue kann unter Umständen noch fahren, aber auf die Straße darf der Wagen eigentlich nicht mehr. Prof. Thomas Jäschke von der Datatree AG hat dieses Bild in seinem Vortrag beim Clubabend des Bundesverbands der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und -Leiter bemüht, um ein massives Problem in deutschen Kliniken zu beschreiben. Denn bei in die Jahre gekommener Hard- und Software stellt sich oft dieselbe Frage: Ist der Betrieb eines System sicher oder legal, nur weil es technisch noch läuft?
Oft sieht es im Klinikalltag so aus: Ein alter Server brummt im Keller vor sich hin, das Archivsystem spuckt brav Patientenakten aus und das Ultraschallgerät macht seinen Job. Updates? Fehlanzeige. Den Stecker ziehen kann die IT-Abteilung trotzdem nicht einfach. Steuerrechtlich gelten zehn Jahre Aufbewahrungsfrist, bei medizinischen Akten reden wir über 15 bis 30 Jahre. Die Daten müssen also zwingend abrufbar bleiben.
Heikel wird die Lage, sobald Medizintechnik ins Spiel kommt. Hier hängt die Hardware oft an ganz spezifischen, teils sehr alten Software- oder Betriebssystemversionen. Spielt man hier eigenmächtig ein Update ein, riskiert man nicht selten die Zulassung des gesamten Geräts.
Eine Liste ist noch kein Risikomanagement








